Gesetzgebung

StMF: Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes bringt steuerliche Verbesserungen – Lob und Anerkennung für freiwilliges Engagement

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Das Ehrenamt ist Grundpfeiler unserer Gesellschaft.

„Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes erkennt freiwilliges Engagement an und ist ein wichtiger Schritt, die Vereinsarbeit zu erleichtern“, sagte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer am Montag (11.3.) auf der Informationsveranstaltung zur Vereinsbesteuerung in Nördlingen.

Das Ehrenamtspaket sieht u.a. die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro jährlich und der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro vor. Zudem werden mit dem Gesetz bürokratische Hemmnisse abgebaut.

„Ein klares Zeichen zur Unterstützung der Arbeit der Ehrenamtlichen und ihrer Organisationen“, freute sich Pschierer.

Jeder Dritte Deutsche engagiert sich ehrenamtlich. In Bayern sind rund 4,5 Millionen Menschen in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen aktiv. Auch in Nördlingen, Dillingen und Donauwörth herrscht ein reges Vereinsleben. Es gibt im Finanzamtsbezirk Nördlingen rund 1.800 Vereine aus verschiedensten Bereichen wie Sozialarbeit, Sport, Kultur, Bildung und Heimatpflege.

„Menschen, die bereit sind in Vereinen mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen sind wichtiger denn je, denn sie vermitteln Werte, die für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind“, lobte Pschierer und bedankte sich für deren wertvolle Arbeit.

Die 2011 vom Bayerischen Staatsministerium ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe „Vereinsbesteuerung“ zeigt Vereinen in Fachvorträgen Möglichkeiten auf, wie sie steuerliche Schwierigkeiten vermeiden und Vergünstigungen nutzen können. Im Vordergrund stehen dabei die Vorteile der Gemeinnützigkeit, wie beispielsweise eine weitgehende Steuerbefreiung bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die teilweise Umsatzsteuerfreiheit, die Möglichkeit Spendenbescheinigungen auszustellen sowie die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale.

„Den Vereinen bietet der Abend eine einmalige Gelegenheit, sich über grundsätzliche und aktuelle Themen rund um Steuern und Vereine zu informieren“, betonte Pschierer.

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes sieht neben der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auch die Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen vor. Diese haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zudem erleichtern einfachere steuerliche Regelungen die Vereinsarbeit. So wird zum Beispiel die Frist zur Mittelverwendung um ein Jahr verlängert, die Bildung einer freien Rücklage erleichtert und eine Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich verankert.

StMF, PM v. 12.03.2013