Gesetzgebung

StMJV: Bayerns Justizministerin fordert Nachbesserung beim Gesetz zur vertraulichen Geburt

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert dringend eine Nachbesserung bei dem Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt, der am morgigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

„Es ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, Müttern in verzweifelter Situation die Möglichkeit der vertraulichen Geburt zu eröffnen, das heißt, das Recht, auch ohne Angabe ihres Namens im Krankenhaus zu gebären, wobei sie ihre persönlichen Daten hinterlegen“, so Merk. „Für Extremfälle, in denen die Mutter den Weg der vertraulichen Geburt nicht gehen will, muss aber auch eine so genannte anonyme Geburt ohne Angabe der persönlichen Daten möglich sein. Denn: Was nützt dem Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, wenn es das Alter, in dem es sich darauf berufen kann, gar nicht erreicht?“

Die anonyme Geburt befindet sich gegenwärtig in einer rechtlichen Grauzone.

„Da müssen wir sie rausholen und klare Regeln schaffen, den Müttern Sicherheit geben“, so Merk.

Als äußerstes Mittel wird nach Merk auch die Babyklappe benötigt.

„So kommt das Neugeborene wenigstens schnell und zuverlässig in professionelle Hände statt beispielsweise in irgend einem ungeschützter Hauseingang ausgesetzt zu werden.“

StMJV, PM v. 12.03.2013