• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMWIVT: Zeil zu neuerlichen Berichten, dass die Betreiber das Gaskraftwerk Irsching 5 stilllegen wollen

12. März 2013 by Klaus Kohnen

„Das Gaskraftwerk Irsching 5 bleibt auf jeden Fall am Netz. Und zwar auch dann, wenn die Betreiber E.ON, N-Ergie, Mainova und HSE die Anlage stilllegen wollen“, erklärt Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Martin Zeil zu den Absichten der Kraftwerksbetreiber.

„Im Energiewirtschaftsgesetz ist eindeutig geregelt, dass der Erhalt der Betriebsbereitschaft vom Stromnetzbetreiber angeordnet werden kann, wenn ein Kraftwerk für die Systemstabilität unverzichtbar ist. Das ist bei Irsching der Fall“, fügt Zeil hinzu.

Der Minister bedauert, dass die Kraftwerksbetreiber die Öffentlichkeit verunsichern und damit offenbar Druck auf die Politik ausüben wollen.

„Die Staatsregierung setzt sich auf höchster Ebene bei der Bundesregierung dafür ein, dass für das akute Wirtschaftlichkeitsproblem der Kraftwerke akzeptable Lösungen gefunden werden. Das wissen die Betreiber ganz genau. Die Versorgungssicherheit Bayerns eignet sich nicht als politischer Spielball“, stellt der Minister klar.

Zugleich wiederholt Zeil seine Forderung, dass rasch Anreize für den Bau und Weiterbetrieb flexibler Kraftwerke geschaffen werden müssen.

„Die Bereitstellung flexibler, nicht von Sonne und Wind abhängiger Erzeugungsleistung muss unabhängig von der produzierten Strommenge honoriert werden“, bekräftigt Zeil.

Die Staatsregierung habe dem Bund, der für die Rahmenbedingungen des Strommarktes zuständig ist, Eckpunkte für solche ‚Kapazitätsmechanismen‘ vorgelegt und setze sich mit Nachdruck für eine rasche Entscheidung darüber ein. Zudem müsse vom Bund beim EEG ein kompletter Systemwechsel hin zu einer Marktorientierung für die Erneuerbaren Energien vollzogen werden.

StMWIVT, PM v. 12.03.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

März 2013
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
« Feb   Apr »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK