Gesetzgebung

StMJV: Merk fordert Nachbesserung beim Gesetz gegen Abzocke (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken)

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Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk mahnt weitere Verbesserungen für den Verbraucherschutz in dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken an.

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt gegen das Abmahnunwesen einiger schwarzer Schafe, unseriöses Inkasso und Abzocke am Telefon“, so Merk. „Er braucht aber mehr Biss, um in der Praxis wirklich wirken zu können.“

Die Ministerin fordert, zur Bekämpfung unseriöser Inkassounternehmen ein ausdrückliches Verbot der Ausübung unzulässigen Drucks auf den Schuldner in das Gesetz hineinzuschreiben.

„Es gibt mitunter Inkassofirmen, die auch vor Pressionen auf den Schuldner nicht zurückschrecken. Dagegen muss das Gesetz eine deutliche Handhabe schaffen.“

Außerdem müsse der Praxis wirksam Einhalt geboten werden, Verbrauchern Anerkenntnisse in scheinbar günstigen Ratenzahlungsvereinbarungen unterzujubeln.

Schließlich hält es die Ministerin nicht für ausreichend, dass der Gesetzentwurf den Schutz vor unlauteren Werbeanrufen auf Gewinnspiele beschränkt:

„Das muss für alle Anrufe gelten“, so Merk.

StMJV, PM v. 13.03.2013