Gesetzgebung

StMJV: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

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Justizministerin Beate Merk: „Die Opfer hätten mehr verdient !“

Anlässlich der für heute erwarteten Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs erinnert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk daran, dass der Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch weiter verbessert werden muss. Sie fordert insbesondere eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre.

„Der Gesetzentwurf enthält bereits wichtige Schritte in die richtige Richtung, indem er etwa die Möglichkeiten des Einsatzes von Videotechnik ausdehnen und damit unnötige Mehrfachvernehmungen von Opfern vermeiden will. Wichtig ist auch, dass ein größerer Kreis von Opfern einen Opferanwalt auf Staatskosten erhält. Auch wird die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche, also z.B. Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche, auf 30 Jahre verlängert. Dies ist aber zu wenig“, so Merk weiter.

Besonders bei der strafrechtlichen Verjährung von Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs sieht die bayerische Justizministerin weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Fälle des sexuellen Missbrauchs verjähren derzeit nach 10 bzw. 20 Jahren.

„Die große Vielzahl der in den letzten Jahren bekannt gewordenen schrecklichen Missbrauchsfälle in Erziehungseinrichtungen sind allesamt verjährt“ so Merk.

„Hier bedarf es einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß ich, dass viele Opfer Jahrzehnte brauchen, um den Mut zu finden, sich zu offenbaren und die Mauer des Schweigens zu brechen. Es ist schlimm, ihnen dann sagen zu müssen, dass strafrechtlich nichts mehr zu machen ist.“

Konsensfähig ist lediglich das Ruhen der strafrechtlichen Verjährung bis zum 21. Lebensjahr der Opfer statt wie bisher bis zum 18. Lebensjahr.

StMJV, PM v. 14.03.2013