Gesetzgebung

StMJV: Merk sagt unseriösen Unternehmern Kampf an: „Unrechtmäßige Gewinne konsequent abschöpfen und Schluss mit anonymer Abzocke!“

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Anlässlich des morgigen Weltverbrauchertags fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk drei Sofortmaßnahmen im Kampf gegen unseriöse Machenschaften auf Kosten der Verbraucher. Als Schlagworte nennt sie dabei: „Missetäter identifizieren, unrechtmäßige Gewinne abschöpfen, Rechte durchsetzen.“

Merk erläutert ihre Vorschläge: „Ich fordere eine gesetzliche Identifizierungspflicht für die Eröffnung eines Postfachs. Zu viele unseriöse Gestalten verstecken sich hinter Postfachadressen. Die Deutsche Post muss nach derzeitiger Rechtslage die Person, die ein Postfach eröffnet, nicht identifizieren, wozu z.B. Banken bei der Eröffnung von Konten verpflichtet sind. Wegen dieser Gesetzeslücke können Klagen von Verbrauchern oft nicht zugestellt und Ermittlungen von Staatsanwälten und Polizei nicht durchgeführt werden.“

Als zweite Maßnahme bringt Merk Verbesserungen bei der Gewinnabschöpfung ins Gespräch.

„Wenn sich jemand mit unlauteren Methoden auf Kosten von Verbrauchern bereichert, dürfen ihm die Gewinne nicht verbleiben. Das geht aber derzeit nur, wenn dem Unternehmer Vorsatz nachgewiesen werden kann. Diese Hürde ist in der Praxis fast nicht zu nehmen. Es muss ausreichen, dass grob sorgfaltswidrig die Interessen der Verbraucher verletzt werden!“

Schließlich gebe es immer noch zu viele Unternehmer, die gegen verbraucherschützende Gesetze verstoßen. Die Verbraucherzentrale Bayern und der VerbraucherService Bayern spielen hier im Kampf gegen Abzocke eine wichtige Rolle, da sie im Interesse der bayerischen Verbraucher unseriöse Unternehmen abmahnen und verklagen können.

„Das geht aber nur“, so Merk, „wenn die Verbände auch die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um die Rechte der Verbraucher durchsetzen zu können. Bayern stellt den beiden Verbraucherverbänden deshalb heuer 90.000 Euro für diesen Zweck zur Verfügung.“

StMJV, PM v. 14.03.2013