Gesetzgebung

StMAS: Das Betreuungsgeld kommt – und damit echte Wahlfreiheit für Familien

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„Welche Betreuungsform ist für mein einjähriges Kind die beste – Krippe, Tagesmutter, Zuhause oder bei der Omi? Darauf gibt es keine pauschalen Antworten, denn jedes Kind ist anders und hat seine eigene Entwicklung und sein eigenes Tempo. Welche Betreuungsform in welchem Alter einem Kind gut tut, hängt maßgeblich von der individuellen Situation des Kindes ab. Und das können die Eltern am besten beurteilen! Der Staat hat sich hier herauszuhalten! Damit der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesplatz ab dem August nicht wie eine staatliche Empfehlung für den Krippenplatz ab dem ersten Geburtstag wirkt, kommt das Betreuungsgeld. Es dient dazu, Betreuungsalternativen zur öffentlich geförderten Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen, erfüllt eine wichtige Brückenfunktion zum richtigen Zeitpunkt für den Eintritt in die Krippe und ermöglicht den Familien echte Wahlfreiheit!“, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München.

„Weder ist die Mutter, die ihr Kind in die Krippe gibt, eine ‚Rabenmutter‘ noch die Mutter, die ihr Kind selbst zuhause betreut, ein ‚Heimchen am Herd‘. Ideologische Debatten gehen an der Wirklichkeit der Familien vorbei. Der Staat muss die Vielfalt fördern, die echte Entscheidungsfreiheit gibt. Deswegen setze ich auch auf beides: Wie kein anderes Bundesland treiben wir den Ausbau der Kinderbetreuung durch die zuständigen Kommunen voran. Zugleich lassen wir mit dem Betreuungsgeld auch den vielen Eltern finanzielle Unterstützung zukommen, die ihr einjähriges Kind nicht in der Krippe betreuen lassen wollen, sondern die Betreuung selbst übernehmen oder sie familiär oder privat organisieren. In Bayern gilt: Wir fördern alle Familien gleichermaßen!“, so die Ministerin abschließend.

Betreuungsgeld wird für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder gezahlt. Das Gesetz wird zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung am 1. August 2013 in Kraft treten. Vollziehende Behörde in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), das Familien frühzeitig und umfassend über die neue Familienleistung informieren wird. Eltern steht ab sofort auch ein zentrales Servicetelefon des ZBFS zu Fragen rund um das Betreuungsgeld unter der Rufnummer 0931/32 09 09 29 zur Verfügung.

StMAS, PM v. 15.03.2013