Gesetzgebung

StMELF: Fränkischer Spargel jetzt europaweit geschützt

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Die Bezeichnung „Fränkischer Spargel“ ist ab sofort eine EU-weit geschützte Herkunftsangabe. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission den Spargel aus Franken nach einem achtjährigen Anerkennungsverfahren als 26. bayerische Spezialität in das europäische Herkunftsregister aufgenommen.

„Das beweist den exzellenten Ruf des fränkischen Spargels, aber auch die außerordentliche Vielfalt an Spezialitäten in Bayern“, sagte Brunner.

Künftig darf nur noch Spargel aus den insgesamt 670 Hektar großen Anbaugebieten in den drei fränkischen Regierungsbezirken unter der Bezeichnung „Fränkischer Spargel“ vermarktet werden. In Franken liegen rund 41 Prozent der gesamten bayerischen Spargelanbauflächen. Nach dem Schrobenhausener und dem Abensberger Spargel ist der Fränkische bereits die dritte bayerische Spargelerzeugerregion, die als Herkunftsangabe europaweit unter Schutz gestellt wurde.

Zu den nunmehr 26 geschützten Spezialitäten aus Bayern zählen neben dem Spargel auch die vielfach weltweit bekannten Schmankerl aus Bayern wie „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, „Spalter Hopfen“ und „Fränkischer Karpfen“. Sie alle verfügen laut Brunner über einen hervorragenden Ruf und eine lange Tradition und sind eng mit der jeweiligen Herkunftsregion verbunden.

„Mit dem Schutz wird die Einzigartigkeit unserer Produkte noch stärker hervorgehoben“, so der Minister.

Er ermögliche ein noch gezielteres Marketing und damit eine Verbesserung der Wertschöpfung.

Weitere Informationen zu über 200 regionaltypischen Spezialitäten und zum EU-Herkunftsschutz sind unter www.spezialitaetenland-bayern.de zu finden.

StMELF, PM v. 15.03.2013