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StMAS: Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt am 20. März

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„Im Jahr 2011 gingen allein bei der Giftnotrufzentrale in München rund 15.000 Anrufe zu Vergiftungen bei Kindern ein. Die meisten davon wegen Kleinkindern im Alter von zwei bis sechs Jahren mit Chemikalien wie Haushaltsreiniger, Spül-, Putz- und Waschmittel. Deshalb müssen wir bereits unseren Kleinsten lernen, dass Produkte mit einem Gefahrensymbol gefährlich für sie sind. Stellen sie deshalb gerade für Kleinkinder die einfache Regel auf: Gefahrensymbol = Finger weg!“ so Bayerns Familienstaatssekretär Markus Sackmann heute in München mit Blick auf den Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt am 20. März.

Sackmann weiter: „Im eigenen Haushalt erscheint es zunächst nicht schwer, gefährliche Produkte wie Chemikalien und Medikamente außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Doch was ist beim Besuch bei den Großeltern, bei der Grillparty mit Nachbarn im Garten oder wenn das Telefon beim Entkalken der Kaffeemaschine klingelt? Hier verliert man schnell die Vorsicht und genau das sind die typischen Unfallsituationen – deshalb müssen wir vorbeugen! Mit einer gemeinsamen Reise als Giftdetektiv durch die eigene Wohnung können Sie einen verregneten Nachmittag in ein Abenteuer verwandeln und Ihre Sprösslinge mit den Gefahrensymbolen vertraut machen. Wenn unsere Kinder die Gefahren erkennen, ist das der beste Schutz. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen eine Broschüre mit vielen anschaulichen Bildern und weitere Informationen zu den Gefahrensymbolen zur Verfügung. Damit können Sie wissbegierige Fragen Ihrer Kinder zu Details und Hintergründen leicht beantworten.“

Die bisher bekannten orangefarbenen Symbole werden derzeit durch weltweit einheitliche Zeichen ersetzt. Die Bayerische Gewerbeaufsicht kontrolliert regelmäßig Produkte im Handel, ob sie richtig gekennzeichnet sind und alle chemikalienrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise kindergesicherte Verschlüsse für bestimmte besonders gefährliche Produkte, eingehalten werden.

StMAS, PM v. 18.03.2013