Gesetzgebung

StMJV: Merk begrüßt geplante Verkürzung der Frist für Schuldenfreiheit in der Verbraucherinsolvenz auf drei Jahre

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Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat sich für den aktuell im Deutschen Bundestag erörterten Vorschlag ausgesprochen, Verbrauchern bereits nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren Schuldenfreiheit zu ermöglichen, wenn sie ein Viertel ihrer Schulden abzahlen.

„Das gibt Schuldnern Anreiz, Kräfte zu bündeln und ihre Schulden abzubezahlen, um so schneller aus der Schuldenfalle zu kommen.“

Außerdem schließe man sich auf diese Weise an den europäischen Rechtsraum an, in dem größtenteils erheblich kürzere Fristen gelten als in Deutschland.

„Eines muss aber klar sein: Die Reform darf nicht dazu führen, dass Sparsamkeit sich nicht mehr lohnt und eine Kultur des Schuldenmachens einkehrt, weil man sich sicher sein kann, dass die Karten nach drei Jahren ohnehin neu gemischt werden“, so Merk.

Merk widersprach daher den Gegnern der 25 %-Hürde.

„Dazu muss man auch eines klarstellen“, so Merk. „Wer ein Viertel seiner Schulden nicht zahlen kann, verliert deswegen nicht seine Chance, schuldenfrei zu werden, sondern für den bleibt es schlicht bei der „alten“ Sechs-Jahresfrist.“

Und wenn er es schaffe, die Kosten des Verfahrens zu begleichen, verkürze sich diese auf fünf Jahre.

„Damit wird sichergestellt, dass jeder eine realistische Chance hat. Aber die gibt es nicht zum Nulltarif. Nur wer sich anstrengt, darf auf baldige Schuldenfreiheit hoffen!“

StMJV, PM v. 18.03.2013