Gesetzgebung

BayORH: ORH-Präsident stellt Jahresbericht 2013 vor – gute Zeiten, schlechte Zeiten

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Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, stellte heute den neuen Jahresbericht vor. Er mahnte, die unerwarteten Steuereinnahmen nicht sofort für neue Ausgaben zu verwenden, sondern stärker auf eine nachhaltige Finanzpolitik zu setzen.

Bayern sei mit seiner auf Schuldenabbau ausgerichteten Finanzpolitik der Konsolidierung der Staatsfinanzen ein gutes Stück näher gekommen.

Der ORH-Präsident: „Die angekündigte Tilgung von weiteren 480 Mio. € Staatsschulden wird von uns ausdrücklich begrüßt. Die Staatsregierung setzt damit den Weg fort, den der ORH ihr empfohlen hat. Es ist ein Kurs, der Bayern deutschlandweit zu einem Vorbild für solide Finanzpolitik hat werden lassen.“

Diese erfreuliche Entwicklung sei vor allem von einer günstigen Konjunkturlage und dadurch bedingten Steuermehreinnahmen getragen worden. Der Abbau der Staatsschulden habe bisher ausschließlich aus den Rücklagen finanziert werden können, die durch die unerwarteten Mehreinnahmen entstanden seien.

„Das wird nicht ewig so weitergehen. Es kommen auch wieder schlechtere Zeiten“, so Dr. Fischer-Heidlberger.

Mit Blick auf das beabsichtigte Bildungsfinanzierungsgesetz sagte der Rechnungshofpräsident:

„Ich halte es für bedenklich, wenn einmalige Steuermehreinnahmen zum großen Teil dafür verwendet werden, um neue Aufgaben zu übernehmen, die dauerhaft finanziert werden müssen.“ Stattdessen rät der ORH-Präsident zur Vorsorge: „Der Konsolidierungskurs muss auch dann fortgesetzt werden können, wenn sich die Steuerdynamik wieder abschwächt.“

„Eine nachhaltige Finanzpolitik setzt voraus, dass die Ausgaben von den Einnahmen gedeckt werden – und zwar auch dann, wenn keine Steuermehreinnahmen erzielt werden“, betonte Dr. Fischer-Heidlberger.

Dagegen weise der Haushaltsplan für dieses und nächstes Jahr einen negativen Finanzierungssaldo auf.

„Das bedeutet“, so der ORH-Präsident, „dass nach heutiger Erwartung die Ausgaben gerade nicht von den Einnahmen gedeckt sind.“

Der ORH unterstütze das Ansinnen, eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zu erreichen. Dies könne aber eigene Sparanstrengungen nicht ersetzen.

Erneut bestätigt der ORH in seinem Jahresbericht der Staatsregierung eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Gleichwohl macht er eine Reihe von Vorschlägen, wie der Staat seine Aufgaben besser organisieren und wo er das Geld der Steuerzahler wirtschaftlicher einsetzen könnte. Aber auch die Einnahmeseite hat der ORH erneut in den Blick genommen. Steuern müssen vollständig und richtig erhoben werden. Nicht nur, damit der Staat seine Aufgaben finanzieren kann. Es geht dem ORH auch um einen gerechten und gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze.

Der Jahresbericht wird in erster Linie dem Bayerischen Landtag vorgelegt. Die Abgeordneten dürften besonders die Beiträge zum Biergarten in Ingolstadt (TNr. 20), zum Kauf von Lagerhallen für die Staatstheater (TNr. 21) und zum Meteomast in Garching (TNr. 29) aufmerksam lesen. In diesen Fällen geht es u. a. auch um ihre Kontroll- und Gestaltungsrechte, die von der Staatsregierung nicht beachtet wurden.

In einigen Fällen schlägt der ORH konkrete Maßnahmen vor, durch die Kosten eingespart werden könnten:

  • An fast allen Flughäfen in Bayern nimmt die Bayerische Polizei ohne Entgelt Sicherheitsaufgaben wahr, für die der Bund zuständig ist. Das kostet 6 Mio. € jährlich (TNr. 14).
  • Viel zu aufwendig ist die staatliche Betriebsberatung der Landwirte, die der Gesetzgeber primär Privaten überlassen wollte. Ein Teilrückzug des Staates brächte Einsparungen von 8 Mio. € pro Jahr (TNr. 23).
  • Das Mega-Projekt Digitalfunk wird immer teurer. Um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden, muss das Vorhaben zügig durchgezogen und mit einem strikten Finanzcontrolling versehen werden (TNr. 13).

Kurz gefasste Informationen zu allen Beiträgen aus dem Jahresbericht 2013 finden Sie in der anliegenden Kurzzusammenfassung.

Der ORH prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Er unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind, und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, PM v. 19.03.2013 (Erst Berchtold)