Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsministerin Müller zum Bundesrat am 22. März

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bundesleistungsgesetz deutliches Signal für Inklusion von Behinderten; Teilhabe gewährleisten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe / EU-Tabakrichtlinie – jahrhundertealtes Kulturgut Schnupftabak bewahren / SPD und Grüne können Betreuungsgeld nicht verhindern

Zur bayerischen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetztes

Der Bundesrat wird morgen eine von Bayern eingebrachte Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes verabschieden.

Staatsministerin Emilia Müller: „Mit unserem Antrag setzen wir ein klares Signal für die Inklusion. Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft. Dafür brauchen sie die volle Unterstützung von Ländern, Kommunen und dem Bund. Vor allem unsere Kommunen dürfen mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden.“

Mit der Initiative für ein Bundesleistungsgesetz sollen Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausgelöst, ihre Rechte gestärkt und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten verbessert sowie die Leistungen zielgenauer und effektiver erbracht werden.

Müller begrüßte, dass es zu diesem wichtigen Thema im Bundesrat einen länder- und parteiübergreifenden Konsens gibt. Auch der Bund hat nach Angaben der Ministerin bei den Verhandlungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes und eine Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe bereits grundsätzlich zugesagt.

„Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden und der Bund muss seine Zusage mit konkreten Zahlen untermauern. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, gemeinsam diese gesellschaftspolitisch bedeutende Reform anzustoßen. Eine alternde Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung braucht ein modernes Hilfesystem“, so die Ministerin.

Nach den Worten der Ministerin sind die Kosten und die Zahl der Empfänger in den letzten Jahren stark angestiegen: Erhielten im Jahr 2000 bundesweit noch rund 400.000 behinderte Menschen Leistungen in Höhe von 8,3 Mrd. €, waren es in 2012 bereits über 650.000 Menschen mit einem Ausgabevolumen von rund 13 Mrd. €.

Zur EU-Tabakrichtlinie

Emilia Müller: „Die EU darf unseren bayerischen Schnupftabak nicht durch überzogene Regelungen durch die Hintertür verbieten. Der Bundesrat wird morgen einem bayerischen Antrag folgen und eine Überarbeitung der Richtlinie fordern. Die Staatsregierung will verhindern, dass Brüsseler Bürokraten diesem jahrhundertealten Kulturgut des Freistaates den Garaus machen.“

Nach dem EU-Vorschlag zur neuen Tabakrichtlinie sollen zukünftig Inhaltsstoffe verboten werden, die dem Tabak bestimmte Aromata verleihen. Hierzu zählt auch das im bayerischen Schnupftabak häufig verwendete Menthol.

Müller: „Ich unterstütze die Kommission, wenn sie aus Gründen des Jugendschutzes Beimischungen mit geschmacklichen Veränderungen verbietet. Allerdings werden Tabakprodukte wie Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak von dem Verbot unter Hinweis darauf ausgenommen, dass diese regelmäßig von älteren Menschen konsumiert werden. Dies trifft jedoch auch auf Schnupftabak zu. Eine Schlechterstellung ist damit nicht gerechtfertigt.“

Das Schnupfen zählt nach den Worten der Ministerin schon seit über 400 Jahren zu einer der am wenigsten umwelt- und gesundheitsschädlichen Genussformen von Tabak.

„Europa überzieht, wenn an dieser herkömmlichen Tradition gerüttelt wird“, so die Ministerin.

Zum Gesetzesantrag zum Betreuungsgeld

Bayerns Bundesratsministerin: „Der Antrag der von SPD und Grünen geführten Länder zur Aufhebung des Betreuungsgeldes ist ein reiner Showantrag. Es ist völlig klar, dass der Gesetzentwurf von der Bundesregierung abgelehnt und niemals vom Bundestag umgesetzt wird. SPD und Grüne können das Betreuungsgeld nicht verhindern.“

Emilia Müller kritisierte, dass die antragstellenden Länder in ihrer Bundesratsvorlage eine von den Eltern selbst organisierte Betreuung komplett ausblenden.

„Wir brauchen echte Wahlfreiheit. Die Eltern sind und bleiben die wichtigsten Bezugspersonen für ihre Kinder. Eine familienfreundliche Gesellschaft muss ausdrücklich die Erziehungskompetenz der Eltern anerkennen und fördern. Das Betreuungsgeld erweitert die Handlungsoptionen für alle Eltern, die in den ersten Lebensjahren ihres Kindes die Betreuung familiär oder privat organisieren wollen“, erklärte die Ministerin.

Staatskanzlei, PM v. 21.03.2013