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StMAS: Gewaltopfer werden nicht allein gelassen – Tag der Kriminalitätsopfer

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„Trotz aller Prävention wird man leider niemals verhindern können, dass Menschen Gewalttaten verüben. Die Täter müssen natürlich schnell ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Mir ist aber ganz wichtig, dass die Opfer nicht vergessen werden! Damit diese nicht hilflos in Ohnmacht und Trauer der Tat gegenüberstehen, unterstützen wir sie im Rahmen des bundesweiten Opferentschädigungsgesetzes. Allein im vergangenen Jahr konnten wir an 2.706 Gewaltopfer Leistungen in Höhe von insgesamt rund 14 Millionen Euro auszahlen – das ist ein Plus von rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dazu kommen noch rund 4,4 Millionen Euro im Rahmen der Gewaltopferfürsorge. Auch wenn Geld die Gewalttaten nicht ungeschehen machen kann, können wir so doch die Opfer bei der Bewältigung der Auswirkungen unterstützen“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute mit Blick auf den Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März.

„Opfer werden in Bayern nicht alleine gelassen! In einem bundesweit einmaligen Angebot informieren und beraten die kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Zentrum Bayern Familie und Soziales die Opfer von Gewalttaten sowie deren Angehörige schnell und umfassend – auf Wunsch auch bei einem Hausbesuch“, so die Ministerin und ergänzte:

„Gerade bei jungen Gewaltopfern ist es besonders wichtig, schnell und effektiv zu helfen, um einer Traumatisierung entgegenzuwirken. In bayernweiten Traumaambulanzen erhalten sie professionelle Soforthilfe – und zwar völlig unbürokratisch bereits vor der endgültigen Entscheidung über staatliche Leistungen. Derzeit springt hier der Freistaat ein. Auf Dauer aber muss der Bund für eine sichere gesetzliche und vor allem finanzielle Grundlage sorgen! Ein erster Schritt ist hier die derzeitige Evaluierung der Traumaambulanzen durch den Bund, die dann Grundlage einer gesetzlichen Regelung sein kann.“

In Bayern verfügt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), das in jedem Regierungsbezirk ansässig ist, über eigene Ansprechpartner für Gewaltopfer. Diese stehen den Opfern bei der Beantragung von Leistungen mit Rat und Tat zur Seite und klären über die Ansprüche im Einzelfall auf. Nähere Informationen unter www.zbfs.bayern.de/oeg.

StMAS, PM v. 21.03.2013