Gesetzgebung

StMI: Zweckentfremdungsgesetz weiterhin wichtiges Instrument zum Erhalt von Wohnraum – Kommunen können auch in Zukunft auf Mangelsituationen reagieren

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Der Bayerische Landtag hat gestern die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bis zum 30. Juni 2017 beschlossen.

„Damit geben unseren Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel auch weiterhin eine Grundlage, gegen Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen und den dringend benötigten Wohnraum zu erhalten“, so Innenminister Joachim Herrmann.

Neu geregelt wird zudem, dass nicht nur gewerbliche sondern auch hotelähnliche Nutzungen als Zweckentfremdung gelten.

Das Ende 2007 beschlossene Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung ist bis zum 30. Juni 2013 befristet. Es wird nun um vier Jahre bis zum 30. Juni 2017 verlängert.

Herrmann: „Das bedeutet, dass wir dann wieder prüfen, ob sich das Gesetz auch mit dem erweiterten Anwendungsbereich der hotelähnlichen Nutzung bewährt hat. Es kann also auch 2017 nochmals verlängert und – soweit erforderlich – geändert werden. Gerade der Landeshauptstadt, die eine entsprechende Satzung erlassen hat, geben wir damit weiterhin ein wichtiges Instrument, um den Wohnungsbestand zu sichern.“

So konnten in München vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2012 insgesamt mehr als 600 Zweckentfremdungen beendet und rund 47.000 Quadratmeter Fläche wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden.

Seit 2009 haben in Bayern Kommunen mit Wohnungsmangel nach Landesrecht die Möglichkeit, per Satzung zu verhindern, dass Wohnraum für überwiegend gewerbliche oder freiberufliche Zwecke umgenutzt wird und dass Wohnungen länger als drei Monate leer stehen oder abgerissen werden. In Abstimmung mit der Landeshauptstadt wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert. Künftig stellt auch die nicht nur vorübergehende hotelähnliche Nutzung eine Zweckentfremdung dar. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen zum Beispiel als Ferienwohnung oder als Schlafstätte für Leiharbeiter und Handwerker genutzt werden und so dem normalen Wohnungsmarkt entzogen sind.

StMI, PM v. 21.03.2013