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StMJV: Merk fordert weitere Verbesserungen beim strafrechtlichen Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch

21. März 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert dringend eine weitere Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch.

„Wir dürfen bei dem kürzlich verabschiedeten Opferrechtsreformgesetz nicht stehen bleiben“, so Merk.

„Wichtige Punkte fehlen noch, mit denen ein klares Signal für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gesetzt werden muss.“

Dabei geht es zum einen um die Verlängerung auch der strafrechtlichen Verjährungsfrist von derzeit 10 bzw. 20 auf 30 Jahre.

„Das Gesetz verlängert nur die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche. Das ist inkonsequent. Wer A sagt, muss auch B sagen – was für das Zivilrecht gelten soll, muss auch strafrechtlich konsequent umgesetzt werden. Aus vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß ich, dass viele Opfer Jahrzehnte brauchen, um den Mut zu finden, sich zu offenbaren und die Mauer des Schweigens zu brechen. Es ist schlimm, ihnen dann sagen zu müssen, dass strafrechtlich nichts mehr zu machen ist.“

Außerdem fordert Merk die Aufstufung auch des so genannten „einfachen“ Kindesmissbrauchs zum Verbrechen.

„Der Gesetzgeber muss den sexuellen Kindesmissbrauch ganz klar als das benennen, was er ist: Ein Verbrechen an der Kinderseele!“

StMJV, PM v. 21.03.2013

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), Sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB), Strafgesetzbuch (StGB), Strafrecht/Strafprozessrecht

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