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StMJV: Merk weist Kritik an Stiftung „Opferhilfe Bayern“ zurück – „Ein Erfolgsmodell für den Opferschutz“

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist den Vorwurf des Nürnberger Landtagsabgeordneten Stefan Schuster nachdrücklich zurück, wonach die kürzlich von der Staatsregierung eingerichtete Stiftung „Opferhilfe Bayern“ finanziell nicht ausreichend ausgestattet sei.

„Die Stiftung erweist sich vielmehr im Gegenteil als Erfolgsmodell“, so Merk.

„Zum Stammkapital von ursprünglich 70.000 EUR sind wie geplant ganz erhebliche Bußgeldzuweisungen eingegangen, so dass nach heutigem Stand schon etwa 435.000 EUR für die Opfer bereitstehen. Die bisherige Entwicklung der Einnahmen der Stiftung belegt, dass den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften die Unterstützung der Stiftung ein großes Anliegen ist. Und dabei konnte schon 6 Opfern geholfen werden.“

Die Bußgeldzuweisung führe auch keineswegs dazu, dass andere Kinderhilfeeinrichtungen das Nachsehen hätten.

„Sie wirbt nämlich um die Geldbußen-zuweisungen, die ansonsten zugunsten der Staatskasse erteilt werden“, so Merk. „Insbesondere ist mir schleierhaft, woher der Abgeordnete die Information nimmt, dass durch die Geldbußenzuweisungen an die Stiftung Opferhilfe der Kinderschutzbund in Not geraten wäre. Dies lässt sich in keiner Weise be-legen. Die beiden Institutionen ergänzen sich vielmehr; sie stehen nicht in Konkurrenz.“

Die Stiftung „Opferhilfe Bayern“ bietet Opfern von Straftaten und deren Angehörigen schnelle und unbürokratische Hilfsmöglichkeiten, wenn bei den Tätern wirtschaftlich „nichts zu holen“ ist und auch andere Entschädigungsmöglich-keiten wie z. B. das Opferentschädigungsgesetz des Bundes ausscheiden.

StMJV, PM v. 21.03.2013