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StMJV: Zwei Bayern zu Richtern am Bundesgerichtshof (BGH) gewählt

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Die Richterin am Oberlandesgericht München Dr. Renate Fischer (49) und der Richter am Oberlandesgericht Bamberg Hartmut Guhling (44) sind heute in Berlin vom Richterwahlausschuss zu Richtern am Bundesgerichthof gewählt worden.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Ich freue mich, dass der Richterwahlausschuss auch in diesem Jahr wieder zwei Vorschläge von mir aufgegriffen hat. Wenngleich die bayerische Justiz damit zwei herausragende Richterpersönlichkeiten verliert, ist es wichtig, dass im höchsten deutschen Zivil- und Strafgericht auch bayerische Experten mit ihrem Können und ihren Erfahrungen vertreten sind.“

Die gebürtige Münchnerin Dr. Renate Fischer trat am 1. Oktober 1990 in die Dienste der bayerischen Justiz und war anschließend zunächst als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Dorthin kehrte sie nach einer rund vierjährigen Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof im Jahr 1999 zurück. Nach weiteren Stationen als Richterin am Amtsgericht München und Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I wurde sie im August 2005 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht München I ernannt. Seit Mai 2009 gehört sie zwei Strafsenaten des Oberlandesgerichts München an.

Justizministerin Merk: „Mit Frau Dr. Fischer entsendet die bayerische Justiz eine exzellente Richterin nach Karlsruhe, die ihre wissenschaftliche Befähigung mit einem hohen Berufsethos und einen sicheren Blick für praxisgerechte Ergebnisse verbindet. Für den Wechsel von der Isar an den Rhein wünsche ich ihr alles Gute!“

Der in Münnerstadt geborene Hartmut Guhling begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz am 1. Februar 1996 als Richter am Amtsgericht Kronach. Ab März 1998 war er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Coburg tätig, bevor im August 1999 an das Landgericht Coburg wechselte, wo er auch Aufgaben der Justizverwaltung, u.a. als Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, wahrnahm. Von August 2003 bis August 2004 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und anschließend bis Ende 2006 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Danach wechselte er zurück an das Landgericht Coburg. Seit September 2009 ist er Mitglied zweier Zivilsenate des Oberlandesgerichts Bamberg.

Justizministerin Merk: „Auch Herrn Hartmut Guhling gratuliere ich sehr herzlich! Er gehört zu den Spitzenkräften der bayerischen Justiz. Seine äußerst fundierten Rechtskenntnisse prädestinieren ihn für das Amt des Bundesrichters. Ich wünsche ihm dabei viel Freude und Erfolg!“

StMJV, PM v. 21.03.2013