Gesetzgebung

Landtag: Sozialausschuss – Fachgespräch zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

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Deutschland altert. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und die richtige Pflege stellen das Land vor große Herausforderungen. In Bayern regelt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die Betreuung und Unterbringung alter und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung. Der Sozialausschuss des bayerischen Landtags hat sich auf Initiative der SPD-Fraktion mit einer Änderung dieses Gesetzes beschäftigt und mehrere Experten zu einem Fachgespräch geladen. Die Novelle ist wegen eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2012 notwendig (siehe: hier). Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte darin festgestellt, dass die zuständigen Behörden ihre Pflege-Prüfberichte, die sie nach der Untersuchung der Einrichtungen erstellt haben, nicht veröffentlichen dürfen. Grundsätzlich seien die Träger der Einrichtungen zur Veröffentlichung verpflichtet. Der Entwurf der Staatsregierung zur Gesetzesänderung legt nun die Verpflichtung der Träger fest, die Berichte auf einer zentralen Internetseite zu veröffentlichen, und regelt Inhalt, Art und Umfang. Eine gesetzliche Veröffentlichungsverpflichtung der Träger liegt im Interesse der Transparenz, heißt es in der Begründung.

Debatte um Kriterien für die Überprüfung der Pflegeeinrichtungen

In der Diskussion der Abgeordneten mit den Experten lag der Focus dann aber weniger auf der Veröffentlichung, sondern viel mehr auf grundsätzlichen Fragen nach den Kriterien der Pflege-Prüfungen. Diese, so wurde deutlich, sind subjektiv und deswegen schwer fassbar. Ziel der Staatsregierung sei es nicht, Schulnoten zu verteilen, sagt Bernhard Opolony, Vertreter der Staatsregierung. Es gehe viel mehr darum, Transparenz zu schaffen: Die Verbraucher müssten wissen, wie es beim letzten Besuch der Behörde im Heim ausgesehen habe. Wichtig sei, dass der Verbraucher die verschiedenen Heime vergleichen könne, betonte Irene Sandmeier, Referentin für Altenhilfe bei der Arbeiterwohlfahrt. Die UNO habe wegen der Missstände in deutschen Pflegeheimen ihre bereits „tiefste Besorgnis“ geäußert, sagte Rechtsanwalt Alexander Frey, Experte für Betreuungsrecht. Er kritisierte, dass die prüfenden Behörden nicht dabei sind, wenn es kleinere Beschwerden gibt – etwa, wenn einer alten Frau die Haare abgeschnitten würden, damit es beim Duschen leichter geht.

Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) sagte, er habe großes Vertrauen in die Träger. Pflege müsse menschenwürdig und von hoher Qualität sein und die Angehörigen mit einbeziehen. Diese Leistungen seien schwer zu beurteilen, außerdem seien diese Ansprüche mit zu wenig Personal auch kaum zu erfüllen. Es stelle sich also die Frage, ob eine Bewertung überhaupt aussagekräftig sei. Kai Kasri, Bayern-Vorsitzender des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste und selbst Heimleiter sagte, eine Prüfung nach medizinischen Gesichtspunkten, wie etwa der Ernährung oder dem Auftreten von Dekubitus, Wundliegen, sage noch nichts darüber aus, wie die Bewohner ihren Aufenthalt empfinden. Renate Ackermann (Bündnis 90/Grüne) wies darauf hin, dass die Veröffentlichungspflicht auch für die Einrichtungen gelten müssen, in denen Menschen mit Behinderung leben. Ein Antrag ihrer Fraktion verlangt, dass die Heimaufsichtsbehörden die Berichte veröffentlichen dürfen.

Es bleibt Gesprächsbedarf

Die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung seien sehr unterschiedlich, es gebe eine große Bandbreite an Einrichtungen, sagte Jürgen Auer, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe in Bayern. Die Vielfalt der Einrichtungen sei gewünscht, mache eine Vergleichbarkeit allerdings schwer. Es sei deutlich geworden, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung angreifbare Punkte enthalte, sagte der Abgeordnete Peter Bauer (FREIE WÄHLER). Er wollte deshalb wissen, ob er wirklich wasserfest sei. Die Staatsregierung habe das Papier nach ausführlicher Prüfung in den Landtag gebracht, man sei der Überzeugung, dass er gerichtsfest sei, so Opolony. Man werde das Thema mit Sicherheit noch weiter diskutieren, so die Ausschussvorsitzende Brigitte Meyer (FDP) zum Ende des Fachgesprächs.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 22.03.2013 (Anna Schmid)