Gesetzgebung

StMAS: Bundesratsinitiative gegen das bereits beschlossene Betreuungsgeld ist reines Schaulaufen

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„Dass SPD und Grüne heute im Bundesrat zum x-ten mal einen Anlauf gegen das bereits beschlossene Betreuungsgeld versuchen, ist reines Schaulaufen ohne politische Wirkung und ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Familien. Der Vorstoß hat im Bundestag keine Chance. Denn hier haben sich die Mehrheitsverhältnisse nicht verändert, seitdem der Bundestag im November letzten Jahres das Betreuungsgeldgesetz beschlossen und sich dabei mit deutlicher Mehrheit für das Betreuungsgeld und für Wahlfreiheit für unsere Familien ausgesprochen hat,“ so heute Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer bei ihrer Rede im Bundesrat.

Haderthauer weiter: „Unmöglich finde ich es, dass die rot-grünen Landesregierungen immer damit argumentieren, dass die Bundesmittel für das Betreuungsgeld in den Ausbau der Kinderbetreuung umgeleitet werden sollen. Da zeigt sich doch nur ihr eigenes politisches Versagen. Kinderbetreuung ist Sache der Kommunen und Länder und damit auch auf dieser Ebene zu finanzieren – immer nur neues Geld vom Bund zu fordern, reicht einfach nicht. In Bayern nehmen wir den Krippenausbau genauso ernst wie das Betreuungsgeld, damit Eltern eine echte Wahl haben, wie sie ihre Kinder betreuen wollen. Deshalb unterstütze ich die bayerischen Kommunen mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten beim Krippenbau und habe dafür seit 2008 bereits Landesmittel in Höhe von 954 Millionen Euro bereitgestellt, zusätzlich zu Bundesmitteln in Höhe von 430 Millionen Euro. Ich frage die rot-grünen Länderchefs: Wieviel eigenes Geld haben Sie in den Krippenausbau gesteckt?“

„Das Betreuungsgeld ist unverzichtbar, damit der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesplatz ab dem August nicht wie eine staatliche Empfehlung für den Krippenplatz ab dem ersten Geburtstag wirkt. Es dient dazu, Betreuungsalternativen zur öffentlich geförderten Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen, erfüllt eine wichtige Brückenfunktion zum richtigen Zeitpunkt für den Eintritt in die Krippe und ermöglicht den Familien echte Wahlfreiheit!“ so die Ministerin abschließend.

StMAS, PM v. 22.03.2013