Gesetzgebung

StMJV: Merk zur neuen Schlichtung für Flugpassagiere – „Ein Fleckerlteppich ist keine gute Lösung!“

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Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sieht in der gestern Abend vom Bundestag beschlossenen Schlichtung für Flugpassagiere einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu besserem Verbraucherschutz bei Flugreisen, mahnt aber weitere Verbesserungen an:

„Es kann nicht sein, dass den Fluggesellschaften offen steht, zahlreiche Schlichtungsstellen zu begründen“, so Merk. „Die Regelung führt zu einem Fleckerlteppich der Zuständigkeiten, der für den Reisenden nicht mehr überschaubar ist.“

Die Ministerin fordert, dass es stattdessen ebenso wie für den Zugverkehr auch für Fluggäste eine einheitliche Schlichtungsstelle gibt, an die sich jeder Fluggast wenden kann.

„Noch besser wäre es, wenn sich die Fluggesellschaften im Interesse ihrer Kunden der bestehenden Schlichtungsstelle SÖP anschließen würden. Bei einer kombinierten Reise mit Flug und Bahn wäre dann nur eine Stelle für die Schlichtung zuständig. Dies wäre ein gutes Signal für den Verbraucherschutz im Reiseverkehr!“

Nach dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz können sich Flugreisende künftig bei Ärger über Verspätungen oder wegen ihres Gepäcks an eine Schlichtungsstelle wenden. Greifen soll die Vermittlungsmöglichkeit ab 1. November. Für Fluggesellschaften ist die Beteiligung an einer privat-rechtlich organisierten Stelle freiwillig.

StMJV, PM v. 22.03.2013