Gesetzgebung

Staatskanzlei: Klage gegen Länderfinanzausgleich als Akt der politischen Notwehr beim Bundesverfassungsgericht heute eingereicht

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die letzen Zahlerländer erwarten Minderheitenschutz vom höchsten deutschen Gericht / Einigung auf Verhandlungsweg an Blockade der Nehmerländer gescheitert 

Die Bayerische Staatsregierung und die Hessische Landesregierung haben heute beim Bundesverfassungsgericht die gemeinsame Klage gegen die derzeitige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs (LFA) eingereicht. Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, der Stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil und der Bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder erklären dazu:

„Wir haben heute die Klage beim Bundesverfassungsgericht als Akt der politischen Notwehr eingereicht. Alle Verhandlungen für einen gerechten und solidarischen Länderfinanzausgleich sind an der Blockade der Nehmerländer gescheitert. Als letzte Zahlerländer erwarten wir vom höchsten deutschen Gericht Minderheitenschutz für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in Bayern und Hessen. Wir streben einen solidarischen und gerechten Länderfinanzausgleich an, der eigene Anstrengungen belohnt und Nichtstun und Empfängermentalität bestraft.“

Ministerpräsident Seehofer machte noch einmal deutlich, dass der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form sich als unsolidarisch, ungerecht und leistungsfeindlich herauskristallisiert habe:

„Auch wenn der Gesetzgeber vor nunmehr gut einem Jahrzehnt versucht hat, angemessene Regelungen zum Länderfinanzausgleich zu finden, ist dieser Versuch an der Praxis gescheitert. Der Länderfinanzausgleich befindet sich in einer untragbaren Schieflage. Nur noch drei Zahlerländer müssen inzwischen 13 Nehmerländer unterstützen. Allein das Land Berlin erhält mir über 3,3 Milliarden Euro nunmehr mehr als 40 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens und Hamburg mit der stärksten Steuerkraft pro Einwohner ist 2012 sogar zum Nehmerland geworden. Das allein zeigt, wie grotesk der Länderfinanzausgleich geworden ist. Wer – wie die Menschen in Hessen und Bayern – sein Land durch Fleiß und Tatkraft voranbringt, wird durch einen Länderfinanzausgleich bestraft, der Stillstand und politisches Nichtstun alimentiert.“

Wirtschaftsminister Martin Zeil verwies darauf, dass der künftige Länderfinanzausgleich diejenigen unterstützen muss, die durch eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik die Verschuldung ihrer Länder reduzieren und die Steuerkraft erhöhen wollen:

„Wir wollen die Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung wieder herstellen. Es kann nicht Sinn des Länderfinanzausgleiches sein, die Starken zu schwächen. Inzwischen stehen nur noch die drei Geberländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen 13 Nehmerländern gegenüber. Selbst Hamburg, das Land mit der stärksten Steuerkraft, ist 2012 zu Nehmerland geworden.“

Ein System, bei dem immer weniger Zahler immer mehr Empfänger unterstützen, schafft nicht einen angemessenen Ausgleich, wie ihn das Grundgesetz fordere, so Zeil weiter.

Finanzminister Söder setzt hohe Erwartungen in das Bundesverfassungsgericht:

„Das Bundesverfassungsgericht wird die Verfassungswidrigkeit des geltenden Länderfinanzausgleichs feststellen und auf diese Weise die verfassungsmäßigen Rechte der Geberländer wahren.“

Seehofer: „Einige der Nehmerländer haben sich zum Teil bequem in einer Nehmermentalität eingerichtet und jede Bereitschaft für konstruktive Lösungen im Verhandlungsweg vermissen lassen. Die finanzstarken Geberländer sind leider zu einer Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland geworden, die infolge der Verweigerungshaltung der Nehmerländer beim höchsten deutschen Gericht Schutz für die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger suchen müssen.“

Grafiken zum Länderfinanzausgleich

Staatskanzlei, PM v. 25.03.2013