Gesetzgebung

StMJV: Merk zur Kritik an der Vergabe der Akkreditierungen für den NSU-Prozess vor dem OLG München

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt anlässlich der Kritik an der Vergabe der Akkreditierungen für Journalisten beim NSU-Prozess:

„Ich habe absolutes Verständnis für die aktuelle Diskussion um die Vergabe der Sitzplätze für die Medienvertreter. Es geht hier schließlich um ein Verfahren über abscheuliche Verbrechen, das die Öffentlichkeit nicht nur in Deutschland sondern in der ganzen Welt bewegt und an dem die Menschen Anteil nehmen. Das gilt gerade auch für die Türkei, aus der die Mehrzahl der Opfer stammt.“

Die Ministerin weiter:

„Die Entscheidung des Senats, die Akkreditierungsgesuche der Journalisten streng in der Reihenfolge ihres Eingangs- also nach dem Motto „first come, first served“ zu behandeln – habe ich als Justizministerin nicht zu kommentieren – schon um jeden Anschein einer nach unserer Verfassung unzulässigen Einflussnahme auf ein unabhängiges Gericht von vorne herein zu vermeiden. Das erzwingt das Prinzip der Gewaltenteilung, eine Grundregel unseres demokratischen Rechtsstaats – und das aus gutem Grund“, so Merk mit Blick auf Kritik von Münchens Oberbürgermeister Christian Ude, der sie Medienberichten zufolge aufgefordert hatte, einzuschreiten und dafür zu sorgen, dass jeder seriöse internationale Journalist einen Sitzplatz erhält.

„Was man aber nicht aus dem Blick verlieren darf: Es geht hier nicht allein um den berechtigten Informationsanspruch der Öffentlichkeit. Das Gericht hat nach den Maßstäben des Rechts, wie es auch in jedem anderen Verfahren angewandt werden muss, zu entscheiden. Es geht um die juristische Aufarbeitung einer abscheulichen rechtsextremistischen Mordserie. Das kann nur in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren und mit den Mitteln des Rechtsstaates geschehen. Dabei ist allein entscheidend, dass die Regeln unseres Rechtsstaates eingehalten werden. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn ein Urteil eines Tages vor dem Bundesgerichtshof wegen eines Formfehlers keinen Bestand hat und aufgehoben würde! Das kann in niemandes Interesse sein.“

Bayerns Justizministerin abschließend:

„Das Oberlandesgericht München hat gestern erklärt, dass die Übertragung der laufenden Hauptverhandlung in einen anderen Raum, von dem aus auch Journalisten den Prozess unmittelbar verfolgen könnten, die keinen festen Platz im Sitzungssaal haben, aus Rechtsgründen nicht möglich sei. Diese Entscheidung des unabhängigen Gerichts haben wir alle zu respektieren. Politiker, die jetzt lautstark andere Lösungen fordern, sollten nicht das Gericht kritisieren, sondern Vorschläge zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes machen, damit künftige Gerichte nicht in solche Zwangslagen kommen. Ich werde solche Vorschläge machen. Das NSU-Verfahren muss freilich nach geltendem Recht geführt werden.“

StMJV, PM v. 27.03.2013