Gesetzgebung

VG Bayreuth: Eilanträge der NPD-Bundespartei abgelehnt

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Mit Beschluss vom 3. April 2013 lehnte das Gericht die gegen das Landratsamt Coburg gerichteten Eilanträge der NPD-Bundespartei ab, die beabsichtigt, auf einem unbebauten Gelände in Lautertal, Ortsteil Rottenbach am 6. und 7. April 2013 in einem zu errichtenden Zeltbau einen Bundesparteitag abzuhalten.

Durch die am 2. April 2013 bei Gericht erhobenen Eilanträge wollte die Antragstellerin erreichen, dass das Landratsamt Coburg durch verkehrsrechtliche Maßnahmen bzw. die Erteilung entsprechender Erlaubnisse die Zufahrt zu dem Gelände durch Teilnehmer und Versorgungsfahrzeuge gewährleistet und das Parken dort ermöglicht.

Einen Anspruch auf Erlass einer darauf gerichteten einstweiligen Anordnung hat das Gericht verneint. Zwar stehe der Antragstellerin grundsätzlich der Schutz des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Versammlungsfreiheit zu. Bei dem Vorhaben auf dem Grundstück im Außenbereich handele es sich aber um eine Großveranstaltung, die über das bloße Abhalten einer Versammlung hinausgehe. Die kurzfristige Ankündigung der Veranstaltung habe der Behörde keine Zeit für eine Prüfung der Vorschriften für die Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse gelassen. Ein Konzept zur Lösung der verschiedenen Probleme (Parkplätze, Rettungsdienstzufahrten usw.) habe die Antragstellerin nicht vorgelegt.

Das Grundrecht auf Durchführung von Versammlungen berechtige nur zur Benutzung öffentlicher Straßen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Bei einer Versammlung im Außenbereich bedürfe es einer Sondernutzungserlaubnis, die von der Antragstellerin zu spät beantragt worden sei, um eine Prüfung zu ermöglichen. Das Ermessen des Landratsamts sei angesichts der Parkproblematik nicht von vornherein so eingeschränkt, dass eine Erlaubnis erteilt werden müsste.

Wegen der fehlenden Sondernutzungserlaubnis komme es auf die Frage nicht an, ob die gegenwärtig durchgeführten Bauarbeiten an der Kreisstraße, die die Zufahrt zu dem Grundstück abschneiden, darauf abzielen, die Veranstaltung zu verhindern.

VG Bayreuth, B. v. 03.04.2013, B 1 E 13.233