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StMJV: Justizministerin Merk weist in Videobotschaft Forderung nach politischer Einflussnahme auf NSU-Prozess zurück

9. April 2013 by Klaus Kohnen

„Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist in einer Videobotschaft (abrufbar unter www.justiz.bayern.de) das Ansinnen entschieden zurück, im Streit um die Platzverteilung im so genannten NSU-Prozess auf das Gericht politischen Einfluss zu nehmen:

„Ich habe größtes Verständnis dafür, dass das Thema die Menschen in Deutschland und auch in der Türkei bewegt“, so Merk. „Aber wer fordert, ein unabhängiges Gericht politisch zu beeinflussen, fordert nichts weniger als einen Verfassungsbruch. Da mache ich nicht mit. Wer richterliche Entscheidungen nur solange akzeptiert, als sie mit der eigenen Meinung übereinstimmen, hat mit der richterlichen Unabhängigkeit nichts am Hut.“

Sie sei sehr froh, in einem Staat zu leben, wo Prozesse nicht nach politischen oder medialen Gesichtspunkten ablaufen.

„Wer etwas anderes fordert, öffnet das Tor zu einer politisierten Justiz. Und die will doch niemand.“

Merk weiter: „Die Art und Weise, wie manche Kritiker sich über das Gericht erheben, ist erschreckend – Wahlkampf hin oder her. Wer von den Kritikern hat denn schon einmal einen Prozess mit fünf Angeklagten, mehr als 70 Nebenklägern, um die 600 Zeugen und rund 1.000 Ordnern Akten revisionsfest zu Ende gebracht? Der werfe den ersten Stein.“

Merk abschließend: „Diejenigen, die meinen, das Gericht hätte bei der Platzvergabe auch eine andere Entscheidung treffen können, können dem Gericht nicht absprechen, dass es einer gewichtigen Meinung in der Rechtslehre gefolgt ist. Und den Weg des geringsten Revisionsrisikos gehen will. Ist das etwa nicht im Sinne der Opfer und ihrer Angehörigen? Niemand hat etwas davon, wenn am Ende des Verfahrens ein Urteil steht, das vom Bundesgerichtshof mit einem Federstrich wegen eines Formfehlers hinweg gefegt wird. Die Frage ist übrigens dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden – darüber kann eben allein ein Gericht entscheiden – nicht die Medien und nicht die Politik. Lassen wir also das Gericht seinen Job machen!“

StMJV, PM v. 09.04.2013

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