Gesetzgebung

StMAS: Sozialministerium hält an der bisherigen bayerischen Regelung für den Muttertag fest – Ladenschluss Muttertag

©pixelkorn - stock.adobe.com

Auch am diesjährigen Muttertag, dem 12. Mai 2013, wird der Verkauf von Blumen für vier Stunden (von 9 Uhr bis 13 Uhr) genehmigt. Floristen können somit, wie in den letzten Jahren, an diesem Sonntag bis zu vier Stunden öffnen.

Dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen eine Allgemeinverfügung erlassen, die im Bayerischen Staatsanzeiger heute veröffentlicht wurde.

StMAS, PM v. 11.04.2013

Redaktioneller Hinweis: Die Allgemeinverfügung wird im Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) erlassen und betrifft die Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten nach § 23 Abs. 1 LadSchlG.