Gesetzgebung

StMI: Mietrechtsänderungsgesetz tritt zum 1. Mai 2013 in Kraft – Mietspiegel

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) wird am 1. Mai 2013 in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für Modernisierungen verbessert werden. Bei der Erstellung von Mietspiegeln müssen die Kommunen künftig die Ergänzung in § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB beachten. Danach ist auch die energetische Ausstattung und Beschaffenheit des Wohnraums bei der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen.

StMI, KIM – Kommunales aus dem Innenministerium v. 12.04.2013

Redaktionelle Anmerkung:

Nach der Mitrechtsreform wird § 558 Abs. 2 lauten (Änderungen fett markiert):

§ 558 [Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete]

(1) […]

(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und  Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.

(3) – (6) […]

Ass. iur. Klaus Kohnen