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StMJV: Merk mahnt besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Gefahren im Internet an

12. April 2013 by Klaus Kohnen

Anlässlich aktueller Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet mahnt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk dringend einen besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellen Attacken im Internet an.

„Fälle, in denen Kinder über die Webcam zu sexuellen Handlungen genötigt werden, rütteln auf“, so Merk. „Sie zeigen, dass wir beim strafrechtlichen Schutz der Kinder vor den Gefahren des Netzes schon einen Schritt früher ansetzen müssen, damit es erst gar nicht so weit kommt. Auch unsere Kleinsten müssen wir vor den Gefahren des Internet schützen.“

Merk fordert eine Strafvorschrift, nach der sich ein Erwachsener bereits dann strafbar macht, wenn er im Internet zu einem Kind zu sexuellen Zwecken Kontakt aufnimmt. Nach geltendem Recht (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch) macht sich zwar strafbar, wer auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen. Aber unklar ist bereits, ob und inwieweit der Kontakt in sozialen Netzwerken eine „Schrift“ im Sinne des Gesetzes ist. Außerdem wird für ein „Einwirken“ zum Teil aber eine gewisse Hartnäckigkeit gefordert, so dass jedenfalls eine einmalige Kontaktaufnahme zu einem Kind nicht ohne Weiteres genügt.

Merk: „Ich meine, wenn ein Erwachsener auf Sex mit Kindern aus ist, muss schon jede Kontaktaufnahme bestraft werden, die diesem kriminellen Zweck dienen soll.“

Die Ministerin weist darauf hin, dass die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs  und der sexuellen Ausbeutung von Kindern vom 13.12.2011 (PDF, 816 KB) bereits heute zum Erlass entsprechender Strafvorschriften verpflichtet.

„Das muss jetzt endlich umgesetzt werden!“

Anfang April war der Fall eines Studenten bekannt geworden, der im Allgäu über Chatrooms zu runde 70 Mädchen Kontakt aufnahm und mehrere Kinder vor der Kamera sexuell nötigte. Bereits im Februar war bei einer bundesweiten Razzia gegen rund 40 mutmaßliche Pädophile, die in sozialen Netzwerken Kontakt zu Kindern gesucht und sich dabei als gleichaltrig ausgegeben haben sollen, Beweismittel sichergestellt worden.

StMJV, PM v. 12.04.2013

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Europa (Positionen des Freistaats), Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: RL 2011/92/EU (Richtlinie gegen Kinderpornografie), Sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB), Strafgesetzbuch (StGB), Strafrecht/Strafprozessrecht

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