Gesetzgebung

StMUG: Staatsregierung steht an der Seite der Hausärzte – Bundesratsinitiative zu Hausarztverträgen gestartet

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Bayerns Patientinnen und Patienten sollen auch zukünftig einen Hausarzt in ihrer Nähe haben. Deshalb wird Bayern weiter für eine flächendeckende Hausarztversorgung und eine Stärkung des Hausarztberufs eintreten. Das betonte der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber anlässlich einer Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung von Hausarztverträgen ohne gesetzliche Honorarobergrenze.

Huber: „Bayern steht fest an der Seite der Hausärzte. Es muss der Grundsatz gelten: Gutes Geld für gute Arbeit. Die Partner der Selbstverwaltung sollen ihren vollen Verhandlungs- und Gestaltungsspielraum zurück erhalten.“

Der Bund hatte die Hausarztverträge im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes durch die Einführung einer gesetzlich vorgegebenen Honorarobergrenze entscheidend beschnitten. Unmittelbare Honorarvereinbarungen mit den Krankenkassen ermöglichen aber den Hausärzten mehr Eigenverantwortung, Gestaltungsmöglichkeit und Sicherheit. Hausarztverträge sind gleichzeitig ein sinnvolles und geeignetes Instrument zur Steigerung der medizinischen Qualität.

„Von den Verbesserungen sollen auch und gerade die Patienten profitieren. Der Servicegedanke in den Praxen muss weiter gestärkt werden, beispielsweise durch längere Praxisöffnungszeiten oder kürzere Wartezeiten. Wir wollen eine klare Qualitätsoffensive zum Wohle der Patienten“, so Huber.

Auch die Versorgung chronisch Kranker soll weiter optimiert werden, beispielsweise über eine Verzahnung der Hausarztverträge mit entsprechenden Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen, sogenannten Disease-Management-Programmen. Über die aktuelle Bundesratsinitiative will Bayern daher neben der Abschaffung der gesetzlichen Honorarobergrenze in § 73b Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) vor allem auch eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in den Hausarztverträgen erreichen.

„Hausärzte sind für ihre Patienten zentrale Ansprechpartner, die einen Überblick über die Krankheitsgeschichte oder über die eingesetzten Medikamente haben. Das kann beispielsweise helfen, unnötige oder für den Patienten anstrengende Doppeluntersuchungen zu vermeiden“, sagte Huber.

Derzeit befindet sich die ambulante ärztliche Versorgung in Bayern auf einem sehr hohen Niveau. Der Freistaat gilt nach den Vorgaben der bisherigen Bedarfsplanungsrichtlinie bei den niedergelassenen Vertragsärzten zu 93 Prozent als überversorgt. Jedoch wird zukünftig aufgrund des demographischen Wandels der Anteil älterer Patienten mit mehrfachen Erkrankungen und Mobilitätseinschränkungen weiter zunehmen. Damit steigt auch der Bedarf an einer möglichst wohnortnahen ärztlichen Versorgung weiter an. Zudem steigt auch der Alterdurchschnitt der Hausärzte: Der Anteil der Hausärzte, die 60 Jahre oder älter sind, liegt bayernweit bei rund 25 Prozent.

Huber: „Durch gezielte Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung sowie zur Verbesserung der finanziellen Situation der Hausärzte wollen wir das Berufsbild auch für junge Ärzte attraktiv erhalten. Denn ein Hausarzt heilt nicht nur Krankheiten, sondern ist als Vertrauensperson unverzichtbar.“

Um die herausragende Versorgungsqualität in Bayern zu gewährleisten, setzt sich der Freistaat auf vielfältige Weise ein. Beispielsweise hat das Bayerische Gesundheitsministerium jüngst ein Förderprogramm im Umfang von 15,5 Millionen Euro aufgelegt, um die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stärken.

Weitere Informationen im Internet unter www.gesundheit.bayern.de

StMI, PM v. 15.04.2013