Aktuelles

Staatskanzlei: Justizministerin Merk berichtet zur Verlegung NSU-Verfahrens

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Finanzieller Ausgleich für Folgen der Verlegung des Verfahrens auf Opfer und Angehörige wird gewährt“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat im Ministerrat zu den Folgen der Verlegung des NSU-Verfahrens auf die Opfer und deren Angehörige berichtet:

„Die Staatsregierung achtet uneingeschränkt die Unabhängigkeit der Gerichte. Wegen der Konsequenzen für die Opfer und deren Angehörigen bedauern wir aber die Verlegung des NSU-Verfahrens sehr. Die in richterlicher Unabhängigkeit ergangene Entscheidung ist zu akzeptieren. Sie bedeutet aber für viele der Opfer und deren Angehörigen zusätzliche Belastungen. Das Kabinett hat für diese schwierige Situation großes Verständnis. Dem Ministerrat liegt am Herzen, dass die Opfer und deren Angehörige hinreichend informiert werden und ihnen Hilfe auch für die finanziellen Folgen der Entscheidung angeboten wird. Einen finanziellen Ausgleich wird es auf jeden Fall geben“.

Merk machte deutlich, dass die Politik die Unabhängigkeit der Gericht nicht antasten dürfe.

„Wenn man mit Entscheidungen eines unabhängigen Gerichtes nicht einverstanden ist, dann bleibt nur die Überprüfung und gegebenenfalls die Korrektur durch ein anderes Gericht. Die Korrektur ist in diesem Fall durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt,“ so Merk.

Staatskanzlei, PM v. 17.04.2013