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BayORH: Von Funk- und Wettermasten – ORH-Bericht im Landtag

18. April 2013 by Klaus Kohnen

Abwechslungsreich präsentierte sich das Programm, das der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags gestern und heute absolvierte. Er behandelte den Jahresbericht 2013, den der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) kürzlich vorgelegt hatte. Dabei missbilligte er, dass beim neuen Meteomast der Technischen Universität München in Garching evident gegen Haushaltsrecht verstoßen und das Budgetrecht des Parlaments missachtet worden ist. In vielen anderen Fällen sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, Konsequenzen aus den Prüfungsfeststellungen des ORH zu ziehen. Doch beim staatlichen Biergarten in Ingolstadt waren sie nachsichtig.

Einführung des Digitalfunks in finanziellen „Blindflug“ (ORH-Bericht 2013 TNr. 13)

Heftig und kontrovers wurde im Haushaltsausschuss die Einführung des Digitalfunks diskutiert. Immerhin wird dieses Projekt erheblich teurer als ursprünglich geplant. Die veranschlagten Kosten stiegen von 650 Mio. € auf zwischenzeitlich über 1 Mrd. € und es klang schon an, dass damit das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist. Der Haushaltsausschuss beschloss daher, sich regelmäßig über den Sachstand berichten zu lassen. Außerdem ersuchte er die Staatsregierung, die Verantwortung für das Gesamtprojekt weiterhin wirksam wahrzunehmen und zu intensivieren sowie eine belastbare und stets aktuelle Gesamtkostenschätzung zu erstellen.

Privatschulförderung: Unlautere Vertragsgestaltung zulasten des Staates (ORH-Bericht 2013 TNr. 16)

„Dieses Geschäftsmodell darf nicht Schule machen“, war die einhellige Auffassung des Haushaltsausschusses bei dem Fall einer privaten Volksschule, die durch eine listige Vertragsgestaltung mehr Fördergelder vom Staat erhielt, als ihr zustand. Die Abgeordneten schlossen sich der Forderung des ORH an, dass die missbräuchlich erhaltenen Zuschüsse samt Zinsen zurückzufordern sind.

Steuerverwaltung (ORH-Bericht 2013 TNr. 17 bis 19)

Die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen, die Lohnsteuerprüfung und die Betriebsprüfung – das waren die Bereiche, die sich der ORH in seinem diesjährigen Bericht aus der Steuerverwaltung vorgenommen hatte. Während im Haushaltsausschuss noch Einigkeit darüber bestand, dass die Bearbeitungsqualität bei der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen deutlich verbessert werden muss, gab es bei den beiden anderen Themen durchaus unterschiedliche Bewertungen. Anträge, die Staatsregierung in diesen Fällen ausdrücklich zu missbilligen, fanden keine Mehrheit. Gleichwohl sah der Haushaltsausschuss die Notwendigkeit, sowohl die Lohnsteuerprüfung als auch die Betriebsprüfung zu verstärken.

Meteomast als Wahrzeichen: Große Baumaßnahme ohne Landtag (ORH-Bericht 2013 TNr. 29) / Staatlicher Biergarten für 2,4 Mio € (ORH-Bericht 2013 TNr. 20)

Missbilligung – so lautete das Urteil des Haushaltsausschusses zu dem meteorologischen Beobachtungsmasts auf dem Gelände der Technischen Universität München. Der Bau des Meteomasts schlug nach den Berechnungen des ORH mit 6,1 Mio. € zu Buche, zu Beginn waren die Kosten auf 850.000 € geschätzt worden. Der Haushaltsauschuss missbilligte, dass die Staatsregierung bei der Durchführung der Baumaßnahme gegen das Haushaltsrecht verstoßen und das Budgetrecht des Landtags missachtet hat. Wesentlich nachsichtiger waren die Abgeordneten dagegen bei einem Biergarten in Ingolstadt, den der Staat für 2,4 Mio. € errichtet hatte. Hier kamen sie nach einigem Hin und Her im Wesentlichen zu dem Entschluss: „passt scho!“.

Bayerische Gewebebank – Bavarian Tissue Banking GmbH (ORH-Bericht 2013 TNr. 30)

Richtig ernst wird es für die Bayerische Gewebebank. 2007 vom Klinikum der Universität München (KUM) und dem Deutschen Herzzentrum gegründet, sollte sie Gewebepräparate für den medizinischen Bedarf produzieren und dann weiterveräußern. Tatsächlich erwirtschaftete sie jedoch Verluste, die von den beiden Gesellschaftern ausgeglichen werden mussten. Die Staatsregierung erhielt nun den Auftrag, über den Aufsichtsrat des KUM auf ein ausgeglichenes Betriebsergebnis hinzuwirken. Sollte sich dies nicht realisieren lassen, ist die Beteiligung zu beenden.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, PM v. 18.04.2013

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