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Landtag: Abgeordneten-Arbeitsverträge mit nahen Familienangehörigen

19. April 2013 by Klaus Kohnen

17 Parlamentarier beschäftigten im Jahre 2012 rechtmäßig Verwandte ersten Grades

Am Montag dieser Woche ist das Buch „Die Selbstbediener“ des Parteienkritikers Hans Herbert von Arnim erschienen. Seit der Vorstellung dieses Buches konzentrieren sich die Nachfragen von Journalistinnen und Journalisten auf die Arbeitsverträge von Abgeordneten mit Ehefrauen sowie Verwandten und Verschwägerten ersten Grades. Nachprüfungen haben ergeben, dass es sich um 17 Fälle handelt; die betroffenen Abgeordneten gehören der CSU-Fraktion an. Hierzu ist folgendes zu bemerken:

Seit dem 1. Dezember 2000 sind im Rahmen der Mitarbeiterentschädigung nach Art. 6 Absatz 7 Satz 2 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes nicht erstattungsfähig Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Landtags verheiratet, im ersten Grad verwandt oder im ersten Grad verschwägert sind.

Dazu gibt es folgende Übergangsregelung: Gemäß § 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 8. Dezember 2000 (PDF, 568 KB) findet Artikel 6 Absatz 7 Satz 2 Bayerisches Abgeordnetengesetz keine Anwendung für die bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bestehenden Arbeitsverhältnisse über die Wahlperiode hinaus.

Präsidium und Ältestenrat des Bayerischen Landtags haben diese Übergangsregelung mit Beschlüssen vom Dezember 2000, Juni 2004 und Juli 2009 bestätigt.

Aufgrund dieser Übergangsregelung beschäftigten folgende Abgeordnete im Jahre 2012 rechtmäßig Verwandte ersten Grades: Gerhard Eck, Robert Kiesel, Alexander König, Christa Matschl, Walter Nadler, Eduard Nöth, Franz Josef Pschierer, Eberhard Rotter,  Heinrich Rudrof, Georg Schmid, Peter Schmid, Dr. Ludwig Spaenle, Max Strehle, Joachim Unterländer, Georg Winter, Dr. Manfred Weiß, Otto Zeitler.

Die Abgeordneten treten bei der Mitarbeiter-Beschäftigung selbst als Arbeitgeber auf und schließen die Verträge eigenständig ab. Sie werden von den Sozialversicherungsträgern regelmäßig überprüft. Die Familienangehörigen müssen wie andere Arbeitnehmer auch ihr Gehalt versteuern und Sozialabgaben bezahlen.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm empfiehlt, dass der neue Landtag, der im Herbst 2013 gewählt wird, im Rahmen der wieder anstehenden Änderung des Abgeordnetengesetzes eine transparente Regelung beschließt.

Bayerischer Landtag, PM v. 19.04.2013 (hw)

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