Gesetzgebung

StMF: Steuerliche Vergünstigung auch für Freiwillige Feuerwehren

©pixelkorn - stock.adobe.com

Auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sollen künftig von der verbesserten steuerlichen Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements profitieren. Das haben gestern die Finanzminister der von CDU und CSU regierten Länder (B-Länder) und die Finanzpolitiker von Union und FDP im Deutschen Bundestag vorgeschlagen. Der steuerfreie Betrag bei Aufwandsentschädigungen soll von 175 Euro auf 200 Euro monatlich angehoben werden, teilte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer mit, der an der Besprechung in Berlin teilnahm.

Zum Jahresbeginn war bereits der Steuerfreibetrag für die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro (= 200 Euro monatlich) angehoben worden. Die Finanzminister der B-Länder bitten nun die Bundesregierung, eine entsprechende Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien kurzfristig in die Wege zu leiten. Dieser Änderung muss der Bundesrat dann noch zustimmen. Neben ehrenamtlichen Feuerwehrleuten wird diese Regelung auch anderen Ehrenamtlichen, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten, zugutekommen.

StMF, PM v. 19.04.2013