Gesetzgebung

StMJV: Justizministerin Merk zum Stand der Reform der Sicherungsverwahrung in Bayern

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt zum Stand der Neukonzeptionierung der Sicherungsverwahrung in Bayern:

„Wir sind bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Abstand der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug hervorragend unterwegs – und verfolgen dabei das Ziel, den Menschen auf der Straße weiterhin möglichst hohe Sicherheit vor Gewalt- und Sexualstraftätern zu bieten.“

Das heißt konkret:

  • Merk hat das Bayerische Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung frühzeitig auf den Weg gebracht.

    „Es wird rechtzeitig zum 31. Mai 2013 in Kraft treten und bildet das rechtliche Fundament für die Sicherungsverwahrung der Zukunft“, so Merk.

    Kernpunkte zur Verwirklichung des Abstandsgebots sind dabei u.a. eine größere Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung und weitgehende Besuchsrechte, aber andererseits auch eine Arbeitspflicht der Sicherungsverwahrten, sofern zur Therapie notwendig.

  • Und durch den Neubau des Hauses für Sicherungsverwahrte mit 84 Plätzen (veranschlagte Baukosten rd. 24 Millionen Euro) wird Bayern zugleich rechtzeitig der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einem Abstand der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug und höchsten Sicherheitsmaßstäben gerecht.

Merk abschließend: „Damit setzen wir die strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Aber zugleich – und darauf lege ich als Sicherheitspolitikerin besonderen Wert – gilt die Devise: Der Schutz der Menschen auf der Straße vor hochgefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern steht weiterhin im Mittelpunkt!“

StMJV, PM v. 19.04.2013