Gesetzgebung

Landtag: Europaausschuss – Mehrheit lehnt Frauenquote auf europäischer Ebene ab

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Um in börsennotierten Gesellschaften eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen zu erreichen, möchte die EU-Kommission per Richtlinie eine verbindliche Quote bei der Besetzung von nicht geschäftsführenden Direktorinnen und Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitgliedern vorgeben. Während die Bundesregierung eine solche „Frauenquote“ in den Aufsichtsräten der Unternehmen ablehnt, hat sich der Deutsche Bundesrat per Beschluss vom 14. Dezember 2012 hinter die EU-Initiative gestellt. Im Bayerischen Landtag diskutierten am 23. April 2013 die Mitglieder des Ausschusses für Bundes- und Europangelegenheiten einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der um Unterstützung für die EU-Richtlinie – und damit für eine Frauenquote auf europäischer Ebene – warb. Der Antrag wurde mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen CSU und FDP sowie der FREIEN WÄHLER abgelehnt.

Vertreter von CSU, FDP und FREIE WÄHLER argumentierten, dass die von EU-Justizkommissarin Viviane Reding geplante EU-weite Frauenquote für Aufsichtsräte in Unternehmen gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Die Frage einer möglichen Quotenregelung für weibliche Aufsichtsratsmitgliedern sei auf nationaler, nicht jedoch auf europäischer Ebene zu regeln, so der Tenor. Mit Blick darauf erteilte Ausschussvorsitzende Prof. Ursula Männle (CSU) der Vorlage eine Absage – ohne inhaltlich dazu weiter Stellung zu nehmen.

„Es sind die einzelnen Mitgliedstaaten, die hier ihre Hausaufgaben zu erledigen haben“, unterstrich auch Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER), der auf EU-Ebene ebenfalls keinen Handlungsbedarf für eine Regelung sah.

Demgegenüber sahen Christine Kamm (Bündnis 90/Die Grünen) und Adelheid Rupp (SPD) das Subsidiaritätsprinzip nicht verletzt. Sie gaben zu bedenken, dass nicht etwa kleine oder mittelständische Firmen, sondern börsennotierte, international agierende Unternehmen von der geplanten EU-Richtlinie betroffen sind. Eine Erhöhung des Frauenanteils in diesen Konzernen könne daher auch nur im Rahmen einer internationalen Regelung wirksam erreicht werden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 23.04.2013 (kh)