Gesetzgebung

Landtag: Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz beschlossen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Geldhahn aufgedrehtDer Bayerische Landtag hat in seiner 125. Plenarsitzung am 24.04.2013 das Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz beschlossen. Er hat dabei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung vom 13.03.2013 (LT-Drs. 16/15926) mit Änderungen zugestimmt.

Änderungen im Hinblick auf den Nachtragshaushaltsplan 2013/2014

Dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014 hat der Landtag mit den in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen (LT-Drs. 16/16397; PDF, 169 KB) genannten Änderungen zugestimmt (PDF, 101 KB).

Weitere Änderungen

Neben einer Änderung des Haushaltsgesetzes (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen unter Punkt I. 1., LT-Drs. 16/16485 v. 18.04.2013; PDF, 151 KB) und lediglich redaktioneller Änderungen im Hinblick auf das Bayerische Hochschulgesetz wurde das Bayerische Hochschulgesetz gegenüber dem Gesetzentwurf inhaltlich wie folgt geändert (Änderungen fett bzw. durchgestrichen):

Art. 5a [Verbesserung der Studienbedingungen]

(1)-(4) […]

(5) 1Die Hochschulen berichten dem Staatsministerium einmal jährlich spätestens zum 15. April 1. März über die Verwendung der Mittel im vorangegangenen Studienjahr. 2Das Staatsministerium unterrichtet den Bayerischen Landtag regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres, erstmals zum 1. Juli 2014 über die Verwendung der Mittel.

Bayerischer Landtag, Gesetzesbeschluss v. 24.04.2013, LT-Drs. 16/16558 (PDF, 444 KB)

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) K.-U. Häßler – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2013042401