Aktuelles

StMI: Karlsruher Urteil zur Antiterrordatei

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Das Urteil der Karlsruher Richter gibt den Sicherheitsbehörden Rückendeckung für ihren Kampf gegen den internationalen, aber auch gegen den Rechtsterrorismus.“ Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen die Antiterrordatei.

„Die Datei ist gerade im Zeitalter der immer schneller werdenden Kommunikation ein wichtiges Instrument für einen raschen Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden. Sie versetzt die Sicherheitsbehörden in die Lage, die zur Terrorismusbekämpfung unabdingbaren Informationen in Echtzeit auszutauschen.“

Herrmann erhofft sich von der heutigen Entscheidung aber auch eine Signalwirkung für die Diskussion um die neue Rechtsextremismus-Datei. Sie funktioniere nach ähnlichen Prinzipien wie die Antiterror-Datei:

„Insbesondere bei der Aufarbeitung der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds ist deutlich geworden, wie notwendig ein schneller und länderübergreifender Informationsaustausch ist, um Fallüberschneidungen zu erkennen“, so Herrmann.

Zweck einer Abfrage in der Antiterror- oder Rechtsextremismus-Datei ist es zu erfahren, ob bei einer anderen Behörde Erkenntnisse zu einer Person vorliegen. Im Falle eines Treffers kann sich die ersuchende Stelle gezielt an die Behörde wenden, die über weitergehende Erkenntnisse verfügt.

„Mit diesem System wäre man den Verbrechern von der NSU möglicherweise früher auf die Spur gekommen“, so Herrmann.

StMI, PM v. 24.04.2013