Gesetzgebung

Landtag: Abgeordnete beschäftigen nahe Familienangehörige – Landtag will umstrittene Praxis beenden

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Der Bayerische Landtag macht Schluss mit der umstrittenen Praxis, wonach Abgeordnete aufgrund von Altverträgen Ehepartner oder Familienangehörige ersten Grades beschäftigen können. Das entsprechende Gesetz soll am 16. Mai 2013 im Plenum verabschiedet werden.

Vorher beschäftigt sich der Verfassungsausschuss mit den Gesetzesentwürfen, die der Landtag am Mittwoch, 24. April 2013, in erster Lesung beraten hat. Die CSU will die Regelung aus dem Jahre 2000 zum 1. Oktober 2013 kippen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den Schnitt schon zum 1. Juli 2013. Ab dann sollen auch keine Verwandten und Verschwägerten zweiten oder dritten Grades mehr beschäftigt werden dürfen. Lebenspartnerschaften und eheähnliche Verhältnisse sind ebenfalls betroffen.

„Wir waren uns schon im Jahr 2000 einig, dass die Regelung auslaufen soll, haben aber den Fehler gemacht, dass wir keinen konkreten Termin festgesetzt haben“, bekannte Alexander König, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion.

Sein Name stand auch auf der Liste der 17 CSU-Abgeordneten, die Ehefrauen oder Kinder auf der Gehaltsliste führten oder noch immer führen – rechtlich zulässig, aber in der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar, wie selbst Mandatsträger der CSU argumentierten. Die CSU-Fraktion wollte das Streitthema zunächst mit einem Änderungsantrag vom Tisch bringen: Die neuen Beschäftigungsregeln sollten auf das Bildungsfinanzierungsgesetz aufgepackt werden, das auf der Tagesordnung stand. Die Opposition protestierte: Es gehe nur über eine Gesetzesänderung in einem ordentlichen Verfahren. Ulrike Gote, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, verlangte die Einberufung des Ältestenrates. Die Plenarsitzung wurde unterbrochen, ein Schlichtungsvorschlag erarbeitet: Es gibt ein eigenes parlamentarisches Verfahren; die Fristen werden verkürzt, so dass die zweite Lesung schon in der nächsten Plenarsitzung am 16. Mai 2013 stattfinden kann.

„Im Omnibusverfahren wollten Sie die neue Regelung durchpeitschen“, empörte sich Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause am Abend in der Plenarsitzung, als der Gesetzesvorschlag zur ersten Lesung aufgerufen wird.

„Es war würdelos, was Sie hier aufgeführt haben“, rief sie der CSU-Fraktion zu, kündigte Überprüfungen durch den Obersten Rechnungshof an und einen Antrag zur Offenlegung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten noch in dieser Legislaturperiode. Markus Rinderspacher, Vorsitzender der SPD-Fraktion, sprach von einem „unappetitlichen CSU-Filz.“ 13 Jahre lang, über drei Legislaturperioden, habe eine Übergangsregelung bestanden, obwohl seit dem 29. November 2000 klar war, dass man die Beschäftigung von Ehepartnern und nahen Familienangehörigen nicht mehr haben wollte. Es trifft nicht nur die CSU, sondern die Politiker allgemein.

„Das ist schädlich für uns alle“, bedauerte Michael Piazolo von den FREIEN WÄHERN.

Deshalb schob Andreas Fischer (FDP) noch einmal nach:

„Nach 13 Jahren ist es an der Zeit, die Altfallregelung abzuschaffen.“

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 25.04.2013 (Heidi Wolf)

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