Gesetzgebung

Landtag: Verfassungsausschuss – Endberatung über den Vollzug der Sicherungsverwahrung

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„Höchstmögliche Sicherheit nach Außen und größtmögliche Freiheit nach Innen“: So soll die Sicherungsverwahrung in Bayern in Zukunft aussehen, geht es nach dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung. Der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen, rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern könne nur in einer geschlossenen, besonders gesicherten Einrichtung für Sicherungsverwahrung erreicht werden, heißt es darin. Doch die Verwahrten sollen in ihrem Alltag so wenige Einschränkungen wie möglich erfahren – auch was die Sozialkontakte nach Außen angeht. Der Verfassungsausschuss hat die Gesetzesvorlage in seiner Endberatung angenommen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, das die bisherige Praxis der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter waren der Meinung, dass die geltenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung gegen das Grundrecht auf Freiheit verstoßen. Sie beanstandeten fehlende Regelungen zum Abstandsgebot, das einen Unterschied zwischen Haftstrafe und Sicherungsverwahrung gewährleisten soll. Denn anders als die Freiheitsstrafe dient die Sicherungsverwahrung nicht der Vergeltung von Straftaten, sondern dem Schutz der Allgemeinheit.

„Wir haben es mit Schwerstkriminellen zu tun, bei denen eine hohe Rückfallgefahr besteht“, sagte Franz Rieger (CSU).

Die Therapieangebote seien im Vergleich zu vorher individualisiert und ausgeweitet worden. Es bleibe aber die Skepsis, ob alle Täter therapiewillig oder -fähig seien.

Andreas Fischer (FDP) sieht in der Sicherungsverwahrung die einschneidenste Maßnahme unseres Rechtssystems – eine Sicherungsverwahrung sei stets die Ultima Ratio, die nur dann anzuwenden ist, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Ein Sicherungsverwahrter müsse immer wieder die Chance bekommen, in die Freiheit zurückzukehren, sagte der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) und berief sich auf das Grundrecht. Seine Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

Florian Streibl (FREIE WÄHLER), dessen Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmte, kritisiere, dass dort nicht ausreichend berücksichtigt werde, dass die Sicherungsverwahrten ihre Haftstrafe bereits verbüßt und damit ihre Schuld gegenüber der Allgemeinheit beglichen haben.

Christine Stahl (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte die Befürchtung, dass Menschen in der Sicherungsverwahrung landeten, die dort nicht hingehören, weil bereits vorher im Strafvollzug Fehler gemacht wurden. Ihre Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 25.04.2013 (Anna Schmid)