Gesetzgebung

StMAS: Betreuungsgeld kommt – bayerische Eltern werden frühzeitig informiert

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Das Betreuungsgeld kommt! Es erweitert die Gestaltungsspielräume für diejenigen Eltern, die vom neuen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr ein- oder zweijähriges Kind nicht oder erst später Gebrauch machen wollen und die Betreuung stattdessen familiär oder privat organisieren. Damit ist das Betreuungsgeld ein wichtiger Mosaikstein einer modernen Familienpolitik, die darauf setzt, dass Eltern und nicht der Staat die besten Vertreter der Interessen ihrer Kinder sind“, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München und ergänzte: „Damit die Eltern wissen, ob, ab wann und wie viel Betreuungsgeld ihnen zusteht und wie sie es beantragen können, starten wir heute in Bayern eine große Informationsaktion: Junge Eltern erhalten in den nächsten Tagen per Post die wichtigsten Informationen zum Betreuungsgeld oder werden später zusammen mit ihrem Elterngeldbescheid informiert. Außerdem wird den Eltern kurz vor dem Betreuungsgeldzeitraum ein übersichtliches und einfach auszufüllendes Antragsformular zugeschickt. Mit diesem Service stellen wir sicher, dass die bayerischen Familien über ihre Rechte Bescheid wissen und der Betreuungsgeldvollzug möglichst reibungslos und unbürokratisch abläuft.“

Betreuungsgeld wird für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder gezahlt. Das Gesetz wird zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung am 1. August 2013 in Kraft treten. In Bayern wird das Betreuungsgeld, ebenso wie das Elterngeld, durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) vollzogen. Als bürgernahe Verwaltung und „Dienstleister mit Herz“ informiert es junge Familien auch über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ unter 0931 32090929 oder per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de.

StMAS, PM v. 29.04.2013