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Landtag: Seit Dezember 2000 haben insgesamt 79 Abgeordnete von der Altfallregelung Gebrauch gemacht

3. Mai 2013 by Klaus Kohnen

Landtagspräsidentin Barbara Stamm spricht sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der sog. Altfallregelung bei der Mitarbeiterentschädigung für größtmögliche Transparenz aus. Deshalb hat Stamm in einem ersten Schritt die Namen der Abgeordneten bekannt gegeben, die im Jahr 2012 noch von der Altfallregelung Gebrauch gemacht und Ehepartner oder Verwandte 1. Grades beschäftigt haben (siehe Pressemitteilung vom 19. April 2013).

Zum 1. Dezember 2000 wurde das Abgeordnetenrecht dahingehend geändert, dass ab diesem Zeitpunkt Aufwendungen aus Arbeitsverträgen mit Ehegatten oder Verwandten/Verschwägerten 1. Grades nicht mehr erstattungsfähig sind. Die Altfallregelung, die von den drei in der 14. Wahlperiode (1998-2003) im Landtag vertretenen Fraktionen (CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) im Einvernehmen beschlossen wurde, besagt: Aufwendungen der Abgeordneten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge, die vor dem 1. Dezember 2000 mit Ehegatten oder Verwandten/Verschwägerten 1. Grades wirksam geschlossen waren, sind weiterhin aus Gründen des Vertrauensschutzes im Rahmen der Mitarbeiterentschädigung erstattungsfähig.

Auf Veranlassung von Präsidentin Stamm hat die Landtagsverwaltung in den vergangenen Tagen intensiv die Unterlagen zu den Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen seit dem Jahr 2000 gesichtet. Stamm hat sich mit der Vorsitzenden der CSU-Fraktion, Christa Stewens, und dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Markus Rinderspacher, darauf verständigt, die Namen sämtlicher Abgeordneter zu veröffentlichen, die jemals von der Altfallregelung Gebrauch gemacht haben.

In diesem Zusammenhang betont Barbara Stamm, dass die Altfallregelung geltendes Recht ist, die Abgeordneten sich also guten Gewissens auf eine entsprechende Rechtsgrundlage berufen konnten und können. Präsidium und Ältestenrat des Bayerischen Landtags sowie die Interfraktionelle Arbeitsgruppe für Fragen des Abgeordnetenrechts haben die entsprechenden Richtlinien 2004 und zuletzt 2009 mit Zustimmung der Fraktionen von CSU, SPD, FREIE WÄHLER, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bestätigt.

“Heutzutage aber ist eine so lange Übergangsregelung nicht mehr vermittelbar“, betont Stamm: „Wir müssen deshalb schnell reagieren. Schon in der nächsten Plenarsitzung am 16. Mai 2013 ist geplant, ein neues Gesetz zu verabschieden, das voraussichtlich zum 1. Juni 2013 in Kraft treten soll.“

In der Plenarsitzung am 24. April 2013 haben die CSU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Gesetzentwurf eingebracht, nach denen Ehegatten sowie Verwandte/Verschwägerte bis zum 3. Grad nicht mehr aus der Mitarbeiterentschädigung bezahlt werden dürfen.

Dazu Landtagspräsidentin Barbara Stamm: „Ich empfehle, im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung die Voraussetzungen für die Landtagsverwaltung zu schaffen, künftig die Arbeitsverträge nach dem Vorbild der Bundestagsverwaltung zu prüfen und deren Abwicklung zu übernehmen. Dies sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschehen. Ebenso begrüße ich, dass die Fraktionen planen, die Transparenzregelung für Nebeneinkünfte der Parlamentarier nach dem Vorbild des Bundestages noch in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten.“

Landtagspräsidentin Barbara Stamm abschließend: „Damit machen wir einen großen Schritt hin zur vollständigen Transparenz. Ich wünsche mir sehr, dass das Vertrauen in die verantwortungsvolle Arbeit der Mitglieder des Bayerischen Landtags wieder zurückgewonnen werden kann.“

Bayerischer Landtag, PM v. 03.05.2013 (hw)

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