Gesetzgebung

StMWIVT: Nächste Hürde zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms geschafft – Nahverkehr braucht Finanzierungsgrundlage

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Der Bundesrat hat heute den Antrag des Freistaats Bayern zur Fortführung des GVFG-Bundesprogrammes (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) angenommen.

„Damit ist jetzt der Bundestag aufgefordert, sich mit unserer Gesetzesinitiative zu befassen“, freut sich Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil und fügt hinzu: „Das GVFG-Bundesprogramm muss unbedingt über das Jahr 2019 hinaus fortgesetzt werden. Es war und ist die wichtigste Grundlage zur Finanzierung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur. Ohne dessen Fortsetzung wird der international vorbildliche Ausbau des deutschen Nahverkehrs ins Stocken geraten.“

Nach der aktuellen Rechtslage endet das GVFG-Bundesprogramm am 31. Dezember 2019. Hieraus ergeben sich sowohl für bereits bewilligte Projekte wie auch für neue Vorhaben grundsätzliche Probleme, die laufende Maßnahmen gefährden und schlimmstenfalls auf einen dauerhaften Investitionsstopp für neue, große Infrastrukturvorhaben für den Schienenpersonennahverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr hinauslaufen, beispielsweise U-Bahn und Straßenbahnprojekte. Davon betroffen sind bereits laufende Großvorhaben, wie etwa der weitere Ausbau der U-Bahn in Nürnberg und München oder die Erweiterung des Straßenbahnnetzes in Augsburg. Vor allem aber werden ohne eine Verlängerung des Programms neue Straßen-, U- und S-Bahnvorhaben nicht mehr realisiert werden können.

„Mir ist es wichtig, dass wir Planungssicherheit für die Vorhabensträger und Länder schaffen. Sollte das Bundesprogramm beendet werden, entstünden unkalkulierbare finanzielle Risiken, denn die Höhe der Fördermittel kann nicht mehr zuverlässig abgeschätzt werden. Weder Kommunen noch Länder sind in der Lage, diese Risiken zu schultern“, erklärt Zeil.

Die Verkehrsministerkonferenz hatte die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gebeten, im Rahmen einer Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms über das Jahr 2019 hinaus zu schaffen. Eine Facharbeitsgruppe unter Federführung des Bayerischen Verkehrsministeriums hatte einen entsprechenden Gesetzesantrag ausgearbeitet und heute im Bundesrat eingereicht.

StMWIVT, PM v. 03.05.2013