Gesetzgebung

Landtag: Stamm zur Kostenpauschale für Abgeordnete – BVerfG hat 2010 Rechtmäßigkeit bestätigt

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„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete vor knapp drei Jahren als rechtmäßig bestätigt. Das ist im Beschluss vom 26. Juli 2010 nachzulesen.“

Damit tritt Landtagspräsidentin Barbara Stamm Aussagen des Parteienforscher Hans Herbert von Arnim in der neuesten Ausgabe des „Focus“ entgegen, die vorab veröffentlicht wurden. Darin heißt es, von Arnim halte die Kostenpauschale für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags für verfassungswidrig und grob unangemessen; sie widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Stamm weist dies mit dem Hinweis zurück, dass die Karlsruher Richter im Juli 2010 die Verfassungsbeschwerde zweier Arbeitnehmer abgelehnt haben, die sich Abgeordneten gegenüber benachteiligt fühlten. In ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter fest, dass die Aufwandsentschädigung nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoße.

In Bayern erhält derzeit jeder Abgeordnete zusätzlich zu seiner Entschädigung eine steuerfreie Kostenpauschale von 3 214 Euro (ab 1. Juli 2013: 3 282 Euro).

„Diese Pauschale ist dafür da, mandatsbedingte Aufwendungen zu bestreiten“, betont Stamm.

Darunter fallen zum Beispiel die Miete für ein Büro im Wahl- oder Stimmkreis, Ausgaben für Porto, Telefon, Reinigung, Büromaterial, Fachliteratur, Ausgaben für mandatsbedingte Autofahrten innerhalb Bayerns oder Miete für eine Zweitwohnung in München, dem Sitz des Parlaments. Die Abgeordneten bezahlen aus diesem Topf auch ihre Zuwendungen an Vereine, die sie zum Beispiel mit Pokalspenden unterstützen.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm weist ausdrücklich darauf hin, dass über die Pauschale hinaus beim Finanzamt keinerlei Werbungskosten mehr geltend gemacht werden können:

„Das ist eine klare und transparente Regelung. Jeder Abgeordnete erhält den gleichen Betrag und kann keine weiteren Kosten über dieses Budget hinaus abrechnen“, betont Stamm.

Diese Praxis entspreche voll der Entscheidung der Karlsruher Richter, die Abgeordneten innerhalb des Staates eine besondere Stellung zugeschrieben hätten. Weil das Mandat grundsätzlich frei und der Abgeordnete nur dem Wähler gegenüber verantwortlich sei, dürfe er auch selbst entscheiden, welche Kosten zur Ausübung seines Mandats notwendig seien.

„Focus“ berichtet in der neuesten Ausgabe außerdem von Recherchen, wonach 40 von 187 bayerischen Abgeordneten kein eigenes Wahlkreisbüro hätten. Für sie sei die Kostenpauschale laut Parteienforscher Hans Herbert von Arnim ein steuerfreies Zusatzeinkommen und sollte deshalb gestrichen werden.

Dazu Barbara Stamm: „Ich hoffe, aus meinen Erläuterungen ist klar geworden, dass aus der Kostenpauschale nicht nur Mieten bezahlt werden!“

Abgeordnete in Regionen, in denen es keinen gut ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehr gebe, müssten zum Beispiel jährlich Zehntausende von Kilometern mit dem eigenen Auto zurücklegen und entsprechend hohe Ausgaben für Spritkosten tragen. Diese seien ein großer Posten bei der Kostenpauschale.

Bayerischer Landtag, PM v. 04.05.2013 (hw)