Gesetzgebung

StMI: Kappungsgrenzen-Absenkung auch für Nürnberg, Fürth und Erlangen nötig

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Innenminister Joachim Herrmann hat den Oberbürgermeistern der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen in einem Schreiben nahegelegt, einen Antrag auf Aufnahme in die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen zu stellen.

„Das neue Mietrechtsänderungsgesetz gibt die Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu senken“, so Herrmann. „Für München wird diese Verordnung schon zum 15. Mai in Kraft treten. Wir brauchen aber eine abgesenkte Kappungsgrenze auch in anderen bayerischen Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel – wie Nürnberg, Fürth und Erlangen. Wohnraum muss in allen bayerischen Ballungsräumen bezahlbar bleiben.“

Der Innenminister verwies darauf, dass in den bayerischen Ballungsräumen die Mietpreise in den letzten Jahren weiter angestiegen seien. Das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist, sieht jetzt die Möglichkeit vor, dass die Länder durch Rechtsverordnung Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt festlegen, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gesenkt wird. Bayern hat hiervon bereits für die Landeshauptstadt München Gebrauch gemacht.

Herrmann: „Gesenkte Kappungsgrenzen brauchen wir in allen Städten mit Wohnungsmangel.“

Einen Antrag auf Aufnahme in die Verordnung können alle Städte und Gemeinden stellen, die Teil der Planungsregion 14 sind (Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg), die zur Gebietskulisse der Wohngebieteverordnung gehören oder die mindestens 50.000 Einwohner haben.

Der Innenminister: „Die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen erfüllen also die Voraussetzungen, um in die Verordnung aufgenommen zu werden.“

Herrmann zeigte sich zuversichtlich, dass nach entsprechenden Stadtratsbeschlüssen die Staatsregierung sehr kurzfristig über die Aufnahme in die Verordnung entscheiden könne. Wichtig sei jetzt erst einmal, dass von interessierten Städten die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.

StMI, PM v. 06.05.2013