Gesetzgebung

StMJV: Merk kündigt Gesetzentwurf zu Videoübertragungen im Strafverfahren an – Vorstellung auf Konferenz der Justizminister im Juni

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zieht die notwendigen rechtspolitischen Konsequenzen aus der Diskussion um Videoübertragungen im NSU-Prozess. Auf der kommenden Justizministerkonferenz am 12./13. Juni in Perl-Nennig (Saarland) wird die Ministerin einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Übertragung öffentlichkeitswirksamer Gerichtsverhandlungen in einen anderen Raum des Verhandlungsgebäudes für Medienvertreter ermöglicht.

„Mir geht es darum, für Prozesse, an denen ein besonderes mediales Interesse besteht, eine behutsame Ausweitung der Öffentlichkeit zu ermöglichen – und Gerichten in Zukunft eine Zwangslage, wie sie das Oberlandesgericht München aufgrund der unbefriedigenden Rechtslage empfindet, zu ersparen“.

Dadurch soll die Justiz nach den Worten der Ministerin stärker in die Lage versetzt werden, sich dem Informationszeitalter zu stellen.

„Ich sage aber auch: Wir dürfen die Öffentlichkeit nicht grenzenlos ausweiten. Niemand kann wollen, dass Prozesse zu Medienereignissen werden und Prozessbeteiligte sich weniger an der Wahrheitsfindung, sondern an den Kameras orientieren. Hier gilt es, eine Balance zu finden. Das wird Gegenstand meines Entwurfs sein.“ Die Ministerin hofft auf breite Unterstützung durch ihre Kollegen, damit das Vorhaben bald umgesetzt werden kann. Von einigen Ländern gibt es bereits positive Signale. „Jetzt gilt es, für die Zukunft zügig, aber wohl überlegt Konsequenzen zu ziehen.“

StMJV, PM v. 07.05.2013