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StMI: Urteil Einheimischenmodelle

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute über belgische Einheimischenmodelle entschieden. Das Urteil ist aber auch für die bayerischen Einheimischenmodelle richtungsweisend. Innenminister Joachim Herrmann bewertet es in einer ersten Reaktion als positiv, dass nach Auffassung des Gerichts Einheimischenmodelle grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sein können:

„Der Europäische Gerichtshof hat heute klargestellt, dass Einheimischenmodelle im Interesse der Sozialwohnungspolitik mit EU-Recht vereinbar sein können. Das ist ein wichtiges Signal. Unsere Einheimischenmodelle sind ein bewährtes Instrument bayerischer Siedlungspolitik, das auch künftig erhalten bleiben muss.“

Seit 2009 ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland am Europäischen Gerichtshof anhängig, in dem es um die Einheimischenmodelle einiger bayerischer Gemeinden geht. Die intensiven Verhandlungen von Bund und Freistaat Bayern mit der EU-Kommission, wie diese Einheimischenmodelle EU-rechtskonform gestaltet werden können, wurden mit Blick auf das heutige Gerichtsverfahren ausgesetzt.

Joachim Herrmann: „Wir werden jetzt das Urteil aus Luxemburg genau analysieren. Dann müssen die Gespräche umgehend wieder aufgenommen werden, damit die Hängepartie für die bayerischen Kommunen bald positiv beendet wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir nach dem Signal aus Luxemburg auch für unsere Einheimischenmodelle eine zufriedenstellende Lösung mit der Kommission finden werden.“

Bei Einheimischenmodellen erhalten Ortsansässige durch Preisnachlässe beim Grundstückskauf die Möglichkeit, in ihrem Heimatort Wohnhäuser zu errichten. Hiervon profitieren vor allem junge, ortsansässige Familien, die sonst oftmals gegenüber finanzkräftigen Auswärtigen benachteiligt wären oder aus finanziellen Gründen abwandern müssten.

Herrmann: „Damit verfolgen die Einheimischenmodelle das Ziel, eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur in unseren bayerischen Städten und Gemeinden zu erhalten. An diesem wichtigen Instrument müssen wir festhalten.“

Der Gerichtshof in Luxemburg hat in seiner heutigen Entscheidung die belgischen Einheimischenmodelle zwar beanstandet. Diese waren aber aus mehreren Gründen mit den bayerischen Einheimischenmodellen nicht vergleichbar (zum Beispiel ein Erwerbsverbot für Nicht-Einheimische im gesamten Gemeindegebiet, keine ausreichenden/zu vage Auswahlkriterien für die Einheimischen).

Der Innenminister: „Entscheidend ist für mich zunächst, dass der Europäische Gerichtshof die Einheimischenmodelle nicht grundsätzlich beanstandet, sondern einen Weg aufgezeigt hat, wie solche Modelle europarechtskonform ausgestaltet werden können.“

So hat er zum Beispiel Kaufprämien für einkommensschwächere Einwohner als vorstellbare Möglichkeit angesehen, um dem sozialwohnungspolitischen Bedürfnis der Einheimischenmodelle angemessen Rechnung zu tragen.

Herrmann: „Wir werden gemeinsam mit den Kommunen alle Anstrengungen unternehmen, dieses bewährte Instrument bayerischer Siedlungspolitik zu erhalten.“

StMI, PM v. 08.05.2013