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StMJV: Merk verteidigt Kruzifixe in Gerichtssälen

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„Das Kreuz im Gericht ist ein Bekenntnis zu den christlichen Wurzeln unseres Rechts“

Zu der Kritik des türkischen Abgeordneten Mahmut Tanal, religiöse Symbole hätten in einem Rechtsstaat in Gerichtssälen nichts zu suchen, erklärt Bayerns Justizministerin und stellvertretende CSU-Vorsitzende Dr. Beate Merk:

„Mir ist es sehr wichtig, dass in bayerischen Gerichtssälen Kreuze hängen, damit unsere christlichen Wurzeln und Werte auch in unseren Gerichten deutlich werden. Das ist mitnichten eine Verletzung der Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität, sondern ein Bekenntnis zu den christlich geprägten Grundwerten unserer Gesellschaft und unseres Rechts.“

Die Ministerin stellte zugleich klar, dass die Entscheidung, ob im konkreten Prozess das Kreuz dennoch abgenommen werden muss, weil ein Prozessbeteiligter dies verlange, vom Gericht in richterlicher Unabhängigkeit getroffen werde.

„Darauf darf und will ich keinen Einfluss nehmen“, so Merk.

In Bayern sind in den Sitzungssälen der Gerichte in der Regel Wandkruzifixe angebracht. Im einzelnen Prozess kann, gegebenenfalls muss das Gericht aber das Kruzifix nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 unter bestimmten Voraussetzungen abhängen, wenn ein Prozessbeteiligter dies aufgrund seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit verlangt. Eine solche Entscheidung trifft das konkrete Gericht in richterlicher Unabhängigkeit.

StMJV, PM v. 08.05.2013