Gesetzgebung

StMJV: Verbraucher besser vor ungeeigneten Finanzprodukten schützen

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Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat einen besseren Schutz von Anlegern vor ungeeigneten Finanzprodukten gefordert.

„Wir müssen die Menschen schützen, die von ihrem hart erarbeiteten Geld ein paar Euro ansparen oder für das Alter vorsorgen wollen“, so Merk. „Und das vor allem dann, wenn ihnen geschlossene Fonds und Co. gerade in einer Niedrigzinsphase wie heute vermeintliche Traumrenditen versprechen!“

Die Ministerin bezieht sich auf den Abschlussbericht einer von Bayern geleiten Projektgruppe, der in der kommenden Woche bei der Verbraucherschutzministerkonferenz in Bad Nauheim vorgestellt wird. Diese empfiehlt, Vertriebsbeschränkungen unter anderem bei Finanzprodukten zu erwägen, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben, also z. B. bei geschlossenen Fonds oder kreditfinanzierten Finanzprodukten. Auch sei über eine grundsätzliche Begrenzung der Zahl der Renditebedingungen nachzudenken, um Finanzprodukte nicht unnötig zu verkomplizieren. Warnhinweise seien notwendig, wenn beispielsweise negative Kursentwicklungen im Vergleich zu Kurssteigerungen zu überproportionalen Verlusten führen.

Merk dazu: „Solche Ansätze werden in einzelnen europäischen Staaten bereits praktiziert. Auch wir müssen hierüber ernsthaft nachdenken. Denn bestimmte Finanzprodukte sind so komplex und riskant, dass sie sich für den durchschnittlichen Kleinanleger nicht eignen. Wenn ein Finanzprodukt aber erst einmal aufgelegt wird, dann wird es auch verkauft – und zwar auch an durchschnittliche Kleinanleger!“

StMJV, PM v. 10.05.2013