Aktuelles

Bayerischer Gemeindetag: Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen entschädigen Bayerns Städte und Gemeinden wegen verbotener Preisabsprachen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerischer Gemeindetag kämpft erfolgreich für Bayerns Gemeinden

Die kommunalen Spitzenverbände haben mit den Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen, die jahrelang verbotene Preisabsprachen zu Lasten der Gemeinden und Städte getroffen hatten, eine Einigung über auf eine außergerichtliche Schadensregulierung erzielt. Nunmehr können die betroffenen Kommunen über einen Regulierungsfonds von insgesamt rund 6,738 Mio. Euro einen Schadensausgleich geltend machen. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl zeigte sich zufrieden und erleichtert:

„In mühevollen und zähen Verhandlungen ist es uns, zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden, gelungen, die Kartellfirmen davon zu überzeugen, dass ein einvernehmlicher Schadensausgleich allemal besser ist als jahrelange gerichtliche Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang. Den Feuerwehrfahrzeugherstellern ist damit ein klares Signal gesendet worden: Die Städte und Gemeinden, die das Geld der Bürgerinnen und Bürger verwalten, lassen es sich nicht bieten, übers Ohr gehauen zu werden. Illegale Preisabsprachen werden nicht hingenommen.“

Brandl bedauerte es, dass der Bund die vor zwei Jahren kassierten Bußgelder in Höhe von über 20 Mio. Euro nicht den geschädigten Kommunen ausbezahlt.

„Das wäre nur recht und billig. Durch die Preisabsprachen ist ja nicht der Bund geschädigt worden, sondern die Städte und Gemeinden.“

Darüber hinaus äußerte der Gemeindetagschef sein Unverständnis darüber, dass sich die Firma Albert Ziegler GmbH & Co KG nicht am Schadensausgleich beteiligt.

Vor gut zwei Jahren verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder gegen die Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, die Schlingmann GmbH & Co KG, die Albert Ziegler GmbH & Co KG sowie die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH als Hersteller von Feuerlöschfahrzeugen über 7,5 t. Nachweisbar haben diese Firmen in den Jahren 2000 bis Mitte 2004 verbotene Preisabsprachen zu Lasten der Städte und Gemeinden als Käufer von Feuerlöschfahrzeugen getroffen. Ein von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene und den Kartellfirmen beauftragter Gutachter hat dies zweifelsfrei festgestellt und einen ökonomischen Schadensausgleich erarbeitet. Nunmehr können die geschädigten Kommunen auf einen von den Kartellfirmen gespeisten Ausgleichstopf zugreifen.

Bayerischer Gemeindetag, PM v. 13.05.2013