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StMI: Pressekonferenz Sozialer Wohnungsbau

14. Mai 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute in München umfangreiche Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum vorgestellt. Eine Hauptsäule ist die Schaffung neuen Wohnraums:

„Unser Ziel ist, von derzeit rund 42.000 Wohnungen auf 70.000 fertiggestellte Wohnungen pro Jahr in Bayern zu kommen.“

Einen wichtigen Schwerpunkt setzte Herrmann daher beim sozialen Wohnungsbau.

„Wir wollen die Wohnraumförderung für 2014 um weitere 50 Millionen Euro verstärken“.

Damit stehen 2013 und 2014 insgesamt 470 Millionen Euro zur Förderung von Wohneigentum sowie für den Bau von Mietwohnungen zur Verfügung.

Herrmann: „Allein in 2014 wollen wir rund 5.000 Wohnungen fördern.“

Wie der Innenminister weiter ausführte, wurden in Bayern in den Jahren 2008 bis 2012 für über eine Milliarde Euro knapp 25.000 Wohnungen und Heimplätze staatlich gefördert.

„Dazu kommen in den letzten fünf Jahren rund 3.300 Wohnplätze für Studierende“, erläuterte Herrmann.

Für 2014 sollen die Mittel dafür um zehn Millionen Euro aufgestockt werden und belaufen sich in 2013 und 2014 auf insgesamt 45 Millionen Euro. Ergänzend verwies Herrmann auf das ‚Bayerische Zinsverbilligungsprogramm‘ mit besonders günstigen Darlehen für den Neubau und Kauf von Eigentumswohnungen sowie auf das ‚Bayerische Modernisierungsprogramm‘ für Mietwohnungen.

Herrmann machte deutlich, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gerade in Ballungsräumen nicht alleine durch die verstärkte Wohnraumförderung zu lösen sei:

„Wir brauchen dringend mehr frei finanzierten Wohnungsbau. Deshalb setze ich mich mit Nachdruck für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ein.“

Der Innenminister unterstützt auch eine modifizierte Eigenheimzulage gerade für Familien. Um zudem die Kosten für den Wohnungsbau im vertretbaren Rahmen zu halten, müssen beispielsweise bei der aktuellen Novellierung der Energieeinsparverordnung unvertretbare Belastungen vermieden werden. Außerdem plädierte Herrmann an die Kommunen, neues Wohnbauland auszuweisen.

Eine weitere Hauptsäule der bayerischen Wohnungspolitik sei der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum, fuhr Herrmann fort. So helfe das nun bis 30. Juni 2017 verlängerte Zweckentfremdungsgesetz, Wohnraum in Mangelgebieten zu sichern. Zudem können sanierungsbedingte Mieterhöhungen durch das ‚Bayerische Modernisierungsprogramm‘ abgefedert werden. Als unumgänglich erachtete Herrmann eine Erhöhung des Wohngeldes um mindestens zehn Prozent sowie die Wiedereinführung der Heizkostenkomponente:

„Wir werden daher weiterhin für unsere bayerische Bundesratsinitiative werben, um gerade die sozial schwachen Mieter spürbar zu entlasten.“

Herrmann sprach sich auch für eine Stärkung des Mieterschutzes aus. Die Staatsregierung mache deshalb von der im Mietrechtsänderungsgesetz eröffneten Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete in bestimmten Gemeinden von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu senken.

Herrmann: „Als Sofortmaßnahme haben wir eine Verordnung für die Landeshauptstadt München erlassen. Die Verordnung tritt schon morgen, am 15. Mai in Kraft.“

Darüber hinaus erarbeite derzeit das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Verordnung für weitere Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten.

„In einem Brief habe ich den Oberbürgermeistern von Nürnberg, Fürth und Erlangen nahegelegt, einen Antrag zur Aufnahme dieser Städte in die Verordnung zu stellen, damit auch dort die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden kann“, so Herrmann.

StMI, PM v. 14.05.2013

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Kategorie: Bayern, Bund (Positionen des Freistaats), Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Energieeinsparverordnung (EnEV), Kappungsgrenzesenkungsverordnung, Mietpreisbremse, Wohnungsgebieteverordnung (WoGeV)

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