Gesetzgebung

Landtag: Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) beschlossen

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Home careDer Bayerische Landtag hat auf seiner 126. Plenarsitzung am 16.05.2013 das Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) beschlossen und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit zwei Änderung zugestimmt:

1. Textformerfordernis für die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Art. 11 bestimmt, dass die zuständigen Behörden die stationären Einrichtungen durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen zu überwachen haben. Den mit diesen Prüfungen beauftragten Personen verleiht Abs. 2 bestimmte Befugnisse. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der dabei gewonnenen personenbezogenen Daten ist die Zustimmung der Bewohnerin oder des Bewohners erforderlich. Der Gesetzentwurf sah hier ursprünglich als ausreichend an, wenn die Zustimmung mündlich erteilt und von einem Mitarbeiter der Einrichtung schriftlich bestätigt wird. Die Änderung bestimmt nunmehr, dass die Zustimmung in Textform nach § 126b BGB abzugeben ist.

2. Inkrafttreten

Als Datum des Inkrafttretens wurde der 01.07.2013 bestimmt.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) Alexander Raths – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2013051604